Aubing: Tierquäler verletzt mehrere Kühe schwer – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Aubing / Stuttgart, 24. März 2015 – Fahndung nach Tierquäler: Wie die Polizei am gestrigen Montag bekannt gab, misshandelt und verwundet ein unbekannter Täter seit Juli 2014 in unregelmäßigen Zeitabständen Kühe in Aubing. Medienberichten zufolge erlitten bereits acht weibliche Tiere Verletzungen im Unterleib. Drei von ihnen starben oder mussten von ihren Qualen erlöst werden. Eine von den Tierhaltern installierte Überwachungskamera zeichnete am 7. März Bilder des Tierquälers auf: Der Mann soll zwischen 40 und 50 Jahre alt und ca. 1,80 m groß sein. Er trug Schlappen an den Füßen und ein kurzärmliges Oberteil. Die Polizei München ermittelt und bittet um sachdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 089 29100. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen beisteuern können, haben auch die Möglichkeit sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym – oder an jede andere Polizeidienststelle.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese Taten aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Sadistische Täter belassen es häufig nicht bei Tierquälerei und vergehen sich später unter Umständen auch an Menschen. Insbesondere Taten mit möglichem sexuellem Hintergrund dürfen in diesem Zusammenhang nicht verharmlost werden.“
 
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“
 
Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Staatsanwalt

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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