Aufgeheiztes Auto in Barmstedt: Hund stirbt durch Gedankenlosigkeit des Halters

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Barmstedt – Kreis Pinneberg / Gerlingen, 25. Juni 2013 – Ein im Auto zurückgelassener Hund ist tot: Am vergangenen Dienstag musste ein Hund bei 33° Außentemperatur in einem verschlossenen Fahrzeug leiden. Die Polizei konnte das hilflose Tier aus seinem Gefängnis befreien, doch es war bereits zu spät. Der Hund verstarb kurz darauf in einer Tierarztpraxis. Den Hundehalter aus dem Kreis Rendsburg erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. warnt nun erneut vor den unterschätzen Auswirkungen der Sommerhitze auf Hunde. Jedes Jahr sterben zahlreiche Tiere einen qualvollen Tod, weil Hundehalter ihre Tiere gedankenlos in Autos zurücklassen.

„Im Sommer steigen die Temperaturen im Auto schnell auf Backofenniveau“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Auch ein Parkplatz im Schatten oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen keine Abhilfe. Hunde dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen werden. Wir appellieren an alle Bürger, in solchen Situationen einzuschreiten. Ist der Halter nicht vor Ort, sollte sofort die Polizei gerufen werden.“

Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.

Menschen, die an einem warmen Tag einen Hund im Auto entdecken, sollten schnell handeln. Ist der Besitzer des Wagens nicht auffindbar, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen –, sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die jedoch in keinem Verhältnis zum Tod des Tieres stehen. Allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarkt-Parkplatz stehen, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen – selbstverständlich jedoch nur dann, wenn das Tier noch nicht in akuter Lebensgefahr schwebt.

Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.

Lina van de Mars, Moderatorin, Schlagzeugerin und Tattoo-Model, zeigt in einem aufrüttelnden PETA-Video, wie es Hunden bei Sommerhitze im Auto ergeht.

 


© PETA

 

Auf ihrer Internetseite stellt PETA das Poster bereit, das Tierfreunde ausdrucken und an öffentlichen Orten anbringen können, um Hundehalter über den Hitzetod aufzuklären.

Weitere Informationen:
PETA.de/HotDogs
PETA.de/Niemals

Hitzetipps für den tierischen Mitbewohner:
PETA.de/Hitzetipps

Kontakt:

Charlotte Köhler, 07156 17828-33, [email protected]

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