Aufnahmestopp für Katzen im Tierheim Gelsenkirchen

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Gelsenkirchen / Gerlingen, 5. Juli 2012 – Weil das Tierheim Gelsenkirchen bereits vor den Sommerferien weit über die Kapazitäten hinaus ausgelastet ist, sah es sich gezwungen, einen Aufnahmestopp für Katzen zu beschließen. Angesichts der dramatischen Ausmaße der Katzenpopulation in der Stadt fordert die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die Einführung einer Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten.

„Die Tierheime sind voll! Nachdem die süßen Katzenwelpen aus dem Frühjahr nun groß geworden sind und nicht in die Ferienplanung passen, werden die sensiblen Tiere von verantwortungslosen Haltern einfach abgegeben oder sogar ausgesetzt“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Zudem müssen in Deutschland schätzungsweise zwei Millionen heimatlose Katzen in Parks, Wäldern und Hinterhöfen leben. Eine Kastrationsplicht ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die Katzenpopulation in den Griff zu bekommen und so Tierleid zu verhindern.“

PETA weist darauf hin, dass heimatlose Katzen meist die Nachkommen von nicht kastrierten Katzen aus Privathaushalten sind. Sie leiden an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Katzen, die von keinem Tierarzt behandelt oder von keinem Menschen umsorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten.

Bedenkt man, dass eine nicht kastrierte Katze im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen kann und diese wiederum ab dem fünften Lebensmonat geschlechtsreif sind, wird schnell klar, wie verheerend das Problem wirklich ist. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Die Kastration von Katzen und Katern ist ein tierärztlicher Routineeingriff – auch die Bundestierärztekammer rät zur Kastration von Freigänger-Katzen.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen eingeführt hatte, zogen inzwischen über 80 Städte nach – zuletzt Bonn und Osnabrück (aktuelle Liste anbei). Im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes werden nun die Landesregierungen ermächtigt, mittels Rechtsverordnung die Verpflichtung zur Kastration von Freigänger-Katzen in Privathaushalten zu regeln.

Auch Show-Größe Dieter Thomas Heck unterstützt PETAs Forderung nach einer bundesweiten Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / © Bartek Langer/PETA

 

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Weitere Informationen:
www.peta.de/katzenkastration
www.peta.de/katzenjammer
www.peta.de/haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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