Ausgesetzten Vierbeiner gefunden – was tun? PETA-Expertin gibt hilfreiche Tipps für den Notfall

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Ferienzeit: Rund 65.000 Tiere werden jährlich deutschlandweit auf Parkplätzen, Feldern oder in einsamen Wäldern zurückgelassen
 

Stuttgart, 15. Juli 2019 – Sommerzeit ist Ferienzeit – und viele Menschen fahren in den Urlaub. Für unzählige Vierbeiner beginnt damit ein Martyrium, denn jedes Jahr werden in den Sommermonaten alleine in Deutschland zwischen 50.000 und 80.000 Hunde, Katzen, Exoten, Kaninchen und andere Nagetiere an Autobahnraststätten, im Wald oder an abgelegenen Feldwegen ausgesetzt. Oftmals ein Todesurteil. Wer nicht verdurstet oder verhungert, wird überfahren oder von anderen Tieren angefallen. Doch was ist zu tun, wenn ein ausgesetztes Tier entdeckt wird? Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA, hat einige Tipps zusammengestellt.
 
„Insbesondere zur Urlaubszeit gilt: Augen auf! Hunde werden oft einfach festgebunden, Kleintiere in Pappkartons ausgesetzt. Menschen, die genauer hinsehen, können oftmals Leben retten“, so Jana Hoger. „Grundsätzlich gilt: Menschen, die Tiere aussetzen, begehen damit eine Straftat.“
 
Hunde:

  • Menschen, die einen angebundenen, einsam wirkenden Hund sehen, sollten ihn einige Zeit beobachten, um zu schauen, ob wirklich kein „Halter“ zurückkehrt.
  • Liegt der Verdacht nahe, dass das Tier ausgesetzt wurde, müssen die Polizei oder das örtliche Tierheim schnellstmöglich informiert werden. Der Hund sollte nicht alleine gelassen werden, bis Hilfe eintrifft.
  • Dem Tier muss Wasser angeboten werden, da es eventuell seit längerem nichts getrunken hat. An warmen Tagen ist dies sehr gefährlich für den Organismus – der Vierbeiner könnte in Lebensgefahr sein.
  • Ausgesetzte Hunde sollten von hundeunerfahrenen Menschen nicht angefasst werden. Hunde die Schmerzen oder Angst haben, können schlimmstenfalls beißen.
  • Es empfiehlt sich hingegen, aus ein paar Metern Entfernung sanft und ruhig mit dem Vierbeiner zu sprechen. Eine vertrauensvolle Stimme kann beruhigend wirken.
  • Ausgesetzte Tiere dürfen nicht einfach mitgenommen werden. In Deutschland muss die Auffindung gemeldet werden, da das Fundrecht anzuwenden ist.

Kleintiere:

  • Kleintiere werden häufig in Kartons ausgesetzt. Besonders bei Hitze gilt es, die Tiere umgehend aus der Sonne zu nehmen und ihnen etwas Wasser zu trinken anzubieten. Sie können sich in Lebensgefahr befinden.

 

  • Beim Einfangen von Kleintieren sollte, wenn nötig, das zuständige Tierheim um Mithilfe gebeten werden. Es ist für solche Fälle gewappnet und hat die entsprechende Ausstattung, um ein Tier in Sicherheit zu bringen.

Die Tierschutzorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
Bevor Menschen einem Tier ein Zuhause geben, müssen sie sorgfältig abwägen, ob sie der Verantwortung gewachsen sind. Ein tierischer Freund ist etwas Wunderbares, bedeutet aber eine Sorgfaltspflicht – für viele Jahre, in allen Lebenslagen und auch zur Urlaubszeit.
 

Ausgesetzter Hund: Beherztes Eingreifen kann Leben retten / © PETA
  
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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