Bartagame in Mölln ausgesetzt – PETA lobt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Mölln / Gerlingen, 28. Dezember 2012 – Nachdem am gestrigen Donnerstag im schleswig-holsteinischen Mölln eine Bartagame in einem Pappkarton entdeckt wurde, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Halters führen. Die Organisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine Tierquälerei und womöglich einen Straftatbestand darstellt – das gilt ebenso für Misshandlung, nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder gar wissen, woher das Reptil stammt, wenden sich bitte an PETA telefonisch unter 0173 6575668 und per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Leider werden gerade Bartagamen auf jeder Börse, im Internet oder gar im Baumarkt zu Schleuderpreisen an Jedermann verkauft“, so Nadja Kutscher, Kampagnenleiterin bei PETA. „Viele machen sich vor dem Kauf keinerlei Gedanken über die hohen Ansprüche dieser Tiere und die damit verbundenen Kosten. Man kann davon ausgehen, dass der Halter mit dem Tier überfordert war und es loswerden wollte.“

PETA fordert ein Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten. Eine artgerechte Haltung von Reptilien ist in Gefangenschaft nicht möglich. Zudem ist die Haltung nicht nur extrem kostspielig, sie erfordert auch ein umfangreiches Wissen. Ein Großteil der in Deutschland gehaltenen Exoten stirbt frühzeitig, weil die Tiere nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Außerdem können die exotischen Tiere auch zu einer Gefahr für Menschen werden: Wie mehrere Studien belegen, übertragen Reptilien häufig Salmonellen – etwa 90 Prozent der Tiere tragen die gefährlichen Erreger in sich. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass jede dritte Salmonelleninfektion bei Kleinkindern von exotischen Tieren stammt.

PETA macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren nach §3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach §17 des Tierschutzgesetzes erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer ein Tier findet und nicht sachkundig ist, sollte es nicht anfassen und umgehend die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Exoten
PETA.de/Reptilienchronik
Terraristika-info.de
PETA.de/Salmonellen
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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