Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht – NRW-Umweltminister Remmel geht weiter gegen das Kükenschreddern vor / Statement von PETA

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Düsseldorf / Stuttgart, 5. August 2016 – Laut einer Pressemitteilung der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen vom 4. August setzt sich Landesumweltminister Johannes Remmel (Grüne) weiterhin für das Verbot des Kükenschredderns ein. Nach dem ernüchternden Urteil des Oberverwaltungsgerichts von NRW vom 20. Mai dieses Jahres (Az. 20 A 488/15 und 20 A 520/15), wonach die Tötung von Millionen männlicher Küken mit dem deutschen Tierschutzgesetz vereinbar sei, geht der Minister nun weiter gerichtlich gegen die grausame Tötungspraxis vor. Eine Berufung gegen das Urteil war nicht zugelassen worden. Gegen diese Entscheidung haben die beiden Landkreise, die ursprünglich das Tötungsverbot erlassen hatten, nun auf Veranlassung des Umweltministeriums hin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Remmel ist bestrebt, im Zweifelsfall sogar bis vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten. Sophie Nouvertné, Justiziarin bei der Tierrechtsorganisation PETA, kommentiert dazu:
 
„Wir freuen uns über den konsequenten Einsatz von Minister Remmel und hoffen, dass in der Sache schließlich ein Grundsatzurteil im Sinne der Tiere erstritten werden kann. Es kann nicht sein, dass die wirtschaftlichen Interessen der Brütereienbetreiber die millionenfache Tötung gesunder und lebensfähiger Geschöpfe rechtfertigen. Die Küken werden wie Abfallprodukte behandelt: Dies ist in einem Land, in dem der Tierschutz als Staatsziel in der Verfassung verankert ist, absolut inakzeptabel, Scharf zu kritisieren bleibt diesbezüglich auch die fortwährende Hinhaltetaktik des Bundeslandwirtschaftsministers Christian Schmidt. Neuesten Berichten zufolge wird die von Schmidt angepriesene und als vermeintliche Lösung des Problems dargestellte Geschlechtererkennung im Ei entgegen seiner Versprechungen im Jahr 2017 noch lange nicht marktreif sein. Eine Fertigstellung sei frühestens 2019 realistisch – dies bestätigte nun auch das zuständige Forscherteam der Evonta Technology, welches aktuell gemeinsam mit Forschern der Universität Leipzig an dem Verfahren arbeitet.“
 
Jedes Jahr werden in Deutschland rund 50 Millionen männlichen Küken vergast oder bei lebendigem Leibe geschreddert. Dies geschieht, weil sich die Aufzucht der Tiere für die Betreiber wirtschaftlich nicht lohnt: Die Tiere legen weder Eier, noch setzen sie in den Augen der Geflügelindustrie – verglichen mit den Nachkommen aus speziellen Mastlinien – schnell genug Fleisch an. Laut Paragraf 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes ist es strafbar, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Rein wirtschaftliche Gründe – wie es im Falle der sogenannten Eintagsküken der Fall ist – reichen nicht aus, um eine Tiertötung zu rechtfertigen.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch gekürzter Form verwendet werden darf.
 
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Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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