Börtlingen: Jäger nach PETA-Anzeige verurteilt – Organisation fordert Entzug der Jagdscheine

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Börtlingen / Stuttgart, 27. September 2016 – Verstoß gegen das Tierschutzgesetz: Nachdem die Tierrechtsorganisation PETA im Januar 2016 bei der Staatsanwaltschaft Ulm Strafanzeige gegen zwei Jäger erstattete, wurden diese nun Medienberichten zufolge wegen Tierquälerei zu einer Geldstrafe von 2.500 sowie 2.000 Euro verurteilt. Nach einer Jagd Ende vergangenen Jahres unterließen die beiden Männer die Nachsuche nach einem angeschossenen Fuchs und überließen das verletzte Tier sich selbst – mit erheblichen Schmerzen. Erst viele Stunden später wurde der Fuchs schließlich getötet, nachdem ihn Spaziergänger auffanden. Keiner der beiden Jäger ist der Pflicht nachgekommen, krankgeschossenes Wild unverzüglich zu erlösen, um es vor vermeidbaren Schmerzen und Leiden zu bewahren. Aufgrund der „Milde der Strafe“ entschied das Gericht, dass die Männer ihre Jagdscheine behalten dürfen. PETA fordert die Jagdbehörde des Umweltschutzamtes Göppingen nun wiederholt auf, unverzüglich den Entzug der Jagdscheine einzuleiten.
 
„Der qualvolle Tod des Fuchses in Börtlingen ist kein Einzelfall, denn durch häufige Fehlschüsse bei der Jagd sterben viele Tiere einen langsamen und qualvollen Tod“, so Vanessa Reithinger, Fachreferentin für Wildtiere bei PETA. „Jäger, die ein Tier wissentlich über einen längeren Zeitraum unter großen Schmerzen leiden lassen, dürfen nach unserer Auffassung nicht im Besitz eines Jagdscheins sein.“
 
PETA setzt sich für ein Verbot der Fuchsjagd ein. Die zum Teil noch immer geäußerten Bedenken gegenüber den Tieren beruhen auf längst widerlegten Annahmen: Die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Füchse ist nahezu auszuschließen. Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut und der Fuchsbandwurm zählt zu den seltensten Parasitosen Europas. Die Jagd auf Füchse hat keinerlei regulierende oder reduzierende Auswirkungen auf die Population, da Verluste rasch durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten ausgeglichen werden. Auch das von den Jägern vorgeschobene Argument des Artenschutzes ist Augenwischerei. Füchse ernähren sich vornehmlich von Mäusen. Populationsrückgänge betroffener Arten wie beispielsweise dem Feldhasen sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jäger in Deutschland selbst jedes Jahr etwa 200.000 Feldhasen töten.

Die Regierung in Luxemburg sprach ab April 2015 ein Verbot der Jagd auf Füchse für mindestens ein Jahr aus – dieses wurde im Februar 2016 für das Jagdjahr 2016/2017 verlängert. Fuchspopulationen regulieren sich aufgrund von Sozialgefügen sowie Nahrungsverfügbarkeit und Krankheiten selbst. Als Gesundheitspolizei sind Füchse zudem ein wichtiges Glied im Kreislauf der Natur. Sie sichern nicht zuletzt auch ihren Beutearten das Überleben, indem sie schwache und kranke Tiere erbeuten und Krankheitsherde somit sofort eliminieren. Ein Verbot der Fuchsjagd in Deutschland ist längst überfällig.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fuchsjagd
PETA.de/Jagd-Hintergrundwissen
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

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