Bulle in Salzwedel erschossen: PETA erstattet Strafanzeige gegen Jäger sowie verantwortliche Mitarbeiter des Ordnungsamtes und der Unteren Jagdbehörde

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Salzwedel / Stuttgart, 27. März 2018 – Sinnlose Tötung ohne gesetzliche Grundlage: Die Flucht von einem Bauernhof in die Freiheit endete für einen Jungbullen in Salzwedel tödlich. Der Bulle wurde erschossen, obwohl die Polizei die Situation bereits unter Kontrolle hatte. Die Erlaubnis zum Erschießen des Tieres holte ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes bei der Unteren Jagdbehörde ein; daraufhin wurde ein Jäger beauftragt, das Tier zu töten. Laut § 17 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes muss für die Tötung eines Tieres ein „vernünftiger Grund“ vorliegen. Der Bulle hatte auf seiner Flucht weder Sachschaden verursacht noch Menschen verletzt. Zudem war er Medienberichten zufolge bereits von der Polizei gesichert, sodass er laut PETA ohne Probleme hätte betäubt werden können. Da die Tötungserlaubnis gegen geltendes Recht verstoße, hat die Tierrechtsorganisation bei der Staatsanwaltschaft Stendal Strafanzeige gegen die Verantwortlichen des Ordnungsamtes, der Unteren Jagdbehörde sowie gegen den Jäger erstattet.
 
„Wir hätten es für richtig gehalten, das Tier auf einem Lebenshof unterzubringen und damit ein Zeichen zu setzen. Das Jagdgewehr grundlos auf ein Lebewesen zu richten zeigt einmal mehr, wie gering das Leben sogenannter Nutztiere in unserer Gesellschaft geschätzt wird“, so Lisa Kainz, Agrarwissenschaftlerin und Fachreferentin für Tiere in der Ernährungsindustrie bei PETA.

Wenn Tiere aus schlecht gesicherten Weiden oder während des Verladens zum Schlachthaus ausbrechen, reagieren sie auf Menschen verständlicherweise panisch und irren auf ihrer Flucht oft planlos umher. Für Mensch und Tier kann daraus eine gefährliche Situation entstehen, weshalb diese Tiere meist erschossen werden. Oftmals könnten sie jedoch betäubt und eingefangen werden, wie ein aktueller Fall aus dem nordrhein-westfälischen Hamm zeigt. Für Bulle „Sultan“ wurde dort sogar der Zugverkehr stillgelegt, bis er durch einen Betäubungsschuss wieder eingefangen werden konnte. Bei diesen Vorfällen wird deutlich, dass bei der Wahl zwischen tödlichem Schuss und Betäubung in erster Linie der wirtschaftliche Wert des Tieres für den Landwirt über Leben und Tod des Ausbrechers entscheidet. Nach kalten Zahlen wird der Nutzen eines Tiers in der Landwirtschaft bemessen – und nicht danach, dass Tiere fühlende Lebewesen mit einem Recht auf Glück und Unversehrtheit sind, die nicht brutal getötet werden wollen. Die Fehlbetäubungsrate in deutschen Schlachthöfen liegt laut einer Anfrage der Grünen von 2012 bei vier bis über 9 Prozent. Bei 3,5 Millionen geschlachteten Rindern im Jahr sind dies bis zu 350.000 Rinder, die bei vollem Bewusstsein getötet werden. Auch diese Rechtsverstöße bei der Tötung von Tieren wurde bis heute nicht abgestellt.
 
Für ausgebrochene Tiere bedeutet eine Betäubung allerdings, dass sie ihr Dasein weiterhin – meist unter artfremden Bedingungen – in der Landwirtschaft fristen müssen oder im Schlachthaus getötet werden. PETA fordert in diesen Fällen die Abgabe an einen Lebenshof, damit die mutigen Tiere ihr Leben dort weitestgehend selbstbestimmt verbringen können.
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten, wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Im-Schlachthof
PETA.de/Rinder-In-Der-Mast
PETA.de/Milch-Hintergrund
Veganstart.de
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]
 

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