Castrop-Rauxeler Tierheim restlos überfüllt – PETA fordert von Bürgermeister Johannes Beisenherz Einführung der Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen

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Castrop-Rauxel / Stuttgart, 13. August 2014 – Effektive Maßnahmen gegen Tierleid: Aktuellen Medienberichten zufolge sind die Aufnahmekapazitäten des Castrop-Rauxeler Tierheims am Deininghauser Weg restlos ausgeschöpft. PETA Deutschland e.V. hat Bürgermeister Johannes Beisenherz nun in einem Schreiben auf die Dringlichkeit eines Kastrationsgebotes für Freigänger-Katzen hingewiesen. Die Tierrechtsorganisation betont, dass die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten als tierfreundliche Maßnahme die einzig zukunftsfähige Lösung ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in der Stadt nachhaltig zu reduzieren. PETA verweist auf das Paderborner Modell, das verdeutlicht, dass diese Aufgabe durchaus zu bewältigen ist und Erfolge hervor bringt.

„Politische Maßnahmen sind unabdingbar: Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Tiere kastrieren zu lassen. Nur auf diese Weise lassen sich die Überpopulation und das damit verbundene Leid der heimatlosen Katzen langfristig senken“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA Deutschland e.V. „Die Stadt darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Im Zweifelsfall müssen heimatlose Katzen als ‚Fundtiere‘ gelten, für deren Unterbringung die Stadt zuständig ist.“
 
Bei heimatlosen Katzen handelt es sich um Tiere, die entweder ausgesetzt wurden oder Nachkommen ausgesetzter Tiere sind. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Natur jedoch nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank und verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zweimal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen, die wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif sind. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der heimatlosen Tiere weiter.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 250 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Dennoch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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