Chemnitz: Völlig verwahrloste Hündin ausgesetzt – PETA bietet 1.000 Euro Belohnung für Hinweise

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Chemnitz / Stuttgart, 7. August 2015 – Skrupellose Tat: Bereits am 4. Juli gegen 9 Uhr fand eine Passantin im Hinterhof eines Hauses in der  Augustusburger Straße eine vermutlich ausgesetzte Hündin. Die dunkelbraune, gefleckte Mischlingshündin war abgemagert, roch stark und brach mehrfach zusammen. Sie trug ein mit Nieten besetztes Lederhalsband und eine rote Stoffleine ohne Steuermarke oder Namensschild. Die Hündin wurde ins Tierheim gebracht, wo sie aufgrund ihres schlechten gesundheitlichen Zustandes eingeschläfert werden musste. Die Polizei Chemnitz ermittelt wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Zeugenhinweise unter der Telefonnummer 0371 387 49 58 08. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Hinweise beisteuern können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Tierhalter müssen sich vor der Aufnahme eines Vierbeiners in ihr Zuhause darüber im Klaren sein, dass Kosten für Futter und die medizinische Versorgung auf sie zukommen. Immer wieder werden Hunde rücksichtslos ‚entsorgt‘, wenn die Halter beispielsweise die Tierarztkosten nicht bezahlen können oder möchten. Tiere müssen vor derartigen Misshandlungen geschützt werden.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Dieselben Gesetze greifen auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Im März 2014 verhalf PETAs Belohnungsauslobung dazu, einen Tierquäler zu überführen, der einen Schäferhundmischling in Neubrandenburg ausgesetzt hatte. Das Tier war im Wald angebunden worden und dort qualvoll verhungert.

Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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