Christian Schmidt verteidigt qualvolles Kükentöten: Bundeslandwirtschaftsminister beschädigt sein Amt – Statement von PETA

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Stuttgart, 1. April 2016 – Klare Positionierung gegen den Tierschutz: In mehreren Interviews verteidigte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) gestern erneut vehement das tierquälerische Töten männlicher „Eintagsküken“. Sein Argument: Wenn Deutschland das Schreddern der jährlich etwa 50 Millionen Tiere verbietet, wird das Töten im Ausland fortgeführt. Dazu kommentiert Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA:
 
„Dass die Brütereien laut Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bei einem Verbot des Kükenschredderns ins Ausland abwandern würden, ist ein unbewiesenes Totschlagargument. Nach jahrzehntelangen illegalen Handlungen müssen endlich rechtsmäßige Zustände hergestellt werden. Zudem sollte sich der Minister die Relation zwischen der Massentötung und der Größe der Branche vor Augen halten: In bundesweit – wenn überhaupt – 25 Betrieben mit weniger als 100 Arbeitsplätzen wird jedes Jahr in knapp 50 Millionen Fällen gegen Straftatbestände des Tierschutzgesetzes verstoßen. Sich für eine solche Branche stark zu machen, ist eines Ministeramts unwürdig und muss zum Rücktritt von Christian Schmidt führen. Es ist schlichtweg falsch, dass das Tierschutzgesetz nach Minister Schmidt erst dann greife, wenn die entsprechende Technik der Früherkennung zur Verfügung stünde – das steht nirgendwo im Gesetz. Dort steht allerdings, dass es verboten ist, Tieren ohne vernünftigen Grund Leiden und Schäden zuzufügen oder sie gar zu töten. Seit über 15 Jahren ist das Töten männlicher ‚Eintagsküken‘ bekannt – ebenso lange gibt es auch die Früherkennungsmethode, doch wird sie bislang aus rein ökonomischen Gründen nicht eingesetzt. Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt bringt seine Lügen auf den Höhepunkt, indem er Nichtregierungsorganisationen wie PETA, die ausschließlich das bestehende Recht einfordern, angreift. Bundeslandwirtschaftsminister, die zuständigen Behörden sowie die deutsche Justiz dulden die jahrzehntelange Tierquälerei.“
 
Seit der ersten Verfügung einer Staatsanwaltschaft im Jahr 2005 wurde über 600 Millionen Mal gegen geltendes Recht verstoßen – denn dieses verbietet das Töten der männlichen „Eintagsküken“ ohne vernünftigen Grund nach § 17 TierSchG. Auch ein Verbotsirrtum besteht nicht mehr, wie die Staatsanwaltschaft Paderborn in drei Verfahren im Februar 2016 festgestellt hat – nach einer PETA-Anzeige wurde den Brütereibetreibern Schuld zugesprochen.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
 

Dr. Edmund Haferbeck / © PETA
 
Das druckfähige Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
 
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