Circus Krone mit verhaltensgestörten Elefanten in Chemnitz: PETA übt scharfe Kritik an Landesdirektion Sachsen für Schulterschluss mit Zirkusbranche

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Chemnitz / Stuttgart, 10. August 2017 – Leid der Elefanten stoppen: Ab kommender Woche Freitag gastiert Circus Krone mit zahlreichen exotischen Tieren wie Löwen, Tigern und einem Nashorn in Chemnitz. Die Landesdirektion Sachsen erklärte zuvor das 2016 vom Stadtrat beschlossene Wildtierverbot für rechtswidrig – dabei haben hierzulande bereits rund 90 Städte und Gemeinden, beispielsweise Erfurt, Düsseldorf und Stuttgart, ein kommunales Wildtierverbot beschlossen. PETA übt nun scharfe Kritik an dem Gebaren der Landesdirektion. Statt den Wunsch vieler Stadtparlamente zu respektieren und durch eine entsprechende Beratung zu unterstützen, stellt sich die Landesdirektion auf die Seite der Zirkusbranche. In Chemnitz mutet Deutschlands größter Zirkusbetrieb sogar den schwer verhaltensgestörten Elefanten den Reisestress zu. Ein Video der Tierrechtsorganisation zeigt nicht nur die Verhaltensstörungen der Elefanten, einiger Pferde und Löwen, sondern gibt auch einen Einblick in den gewaltvollen Umgang mit vielen Tieren: Die Elefanten werden jede Nacht an zwei Beinen fixiert und mit dem Elefantenhaken – einem Stock mit einem spitzen Metallhaken – gequält, damit sie gehorchen. Die Raubkatzen müssen Peitsche und Stock fürchten, wenn sie die eintönigen Tricks in der Manege verweigern. PETA appellierte nun an den Stadtrat, in einem neuen Anlauf ein rechtssicheres Verbot auf den Weg zu bringen, in dem vor allem die Abwehr von Gefahren durch gefährliche Großwildtiere im Vordergrund steht.
 
„Die Landesdirektion Sachsen sollte die Städte beraten, ein rechtssicheres Verbot umzusetzen, anstatt die kommunalen Tierschutzbemühungen auf destruktive Weise zu unterbinden.“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. “
 
Hinsichtlich der insgesamt uneinheitlichen Rechtsprechung verschiedener deutscher Gerichte bestätigt ein neues Gutachten aus dem Ministerium für Ländlichen Raum (BW), dass kommunale Wildtierverbote auch weiterhin zulässig sind – insbesondere, wenn neben tierschutzfachlicher Erwägungen auch der kommunalrechtlich relevante Aspekt der Gefahrenabwehr als ein wesentlicher Grund für das kommunale Verbot genannt wird, denn die Verantwortung dafür liegt bei den Kommunen. Jährlich mehrere Dutzend, teils gefährliche Ausbrüche von Tieren im Zirkus bestätigen die Notwendigkeit einer weitergehenden Regelung. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte tierfreundlichen Städten im April 2016 den Rücken gestärkt und betonte anlässlich der Klage eines Zirkusbetriebs ausdrücklich die Entscheidungsfreiheit der Städte bei der Gestaltung ihrer Veranstaltungskonzepte [1]. Ein vorangegangenes Urteil des Verwaltungsgerichts München über die Zulässigkeit eines kommunalen Wildtierverbots für Zirkusbetriebe in der Stadt Erding wurde somit rechtskräftig [2].
 
Mehrere Veterinärbehörden, Staatsanwaltschaften und behördliche Gutachter stellten bei Circus Krone in den vergangenen Jahren wiederholt gravierende Missstände bei der Tierhaltung fest, die die Tierrechtsorganisation im Wortlaut auf ihrer Internetseite veröffentlicht hat. Darin ist beispielsweise von „erheblichen Leiden“ der Pferde die Rede; bei den Elefanten wurden „deutliche Haltungsmängel und Verhaltensstörungen“ sowie „degenerative Veränderungen“ des Bewegungsapparats nachgewiesen.
 
PETA fordert ein grundsätzliches Verbot von Tieren im Zirkus, denn die Unterbringung in kleinen Gehegen, die ständigen Transporte sowie die von Gewalt und Zwang geprägte Dressur führen zu Verhaltensstörungen, Krankheiten und oftmals zu einem frühen Tod.
 
[1] Kveton, P. (2016): Zirkus zieht Klage zurück. Kommunen dürfen weiter Verbote für Wildtiere erlassen. In: Bayerischer Rundfunk.
[2] VG München, Az. M7K 13.2449.

Link zum Video: Tierquälerei bei Circus Krone

Weitere Informationen:
PETA.de/CircusKrone
PETA.de/Tierverbot-Zirkus
PETA.de/Zirkusunfaelle

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]

 

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