Cool bleiben und Tieren helfen – mit der PETA-Sonnenblende fürs Auto

PETA Logo

Stuttgart, 25. Juli 2017 Ferienzeit und Temperaturen von bis zu 40 Grad Celsius: Um die hochsommerlichen Autofahrten angenehmer für Mensch und Tier zu gestalten, hat die Tierrechtsorganisation PETA eine Sonnenblende in ihr Sortiment aufgenommen. Das zweiteilige Set „Umbra“ bietet allen Passagieren optimalen Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung während der Fahrt. Bei parkenden Autos gilt auch mit der Sonnenblende, dass das Fahrzeug schnell zur Todesfalle werden kann. Der Aufdruck erinnert daran, dass schon wenige Minuten reichen, um das Wageninnere im Sommer auf bis zu 70 Grad Celsius aufzuheizen. Die unverbindliche Preisempfehlung beträgt 9,80 Euro, erhältlich ist das Set unter anderem im PetaStore.
Ob mit oder ohne Sonnenblende: PETA warnt vor der tödlichen Gefahr bei hohen Temperaturen und appelliert an alle Hundehalter, ihre Tiere niemals im Fahrzeug zurückzulassen.

„Im Sommer steigen die Temperaturen im Auto schnell auf Backofenniveau“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Auch ein Parkplatz im Schatten oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen keine Abhilfe. Hunde dürfen niemals unbeaufsichtigt im Auto zurückgelassen werden. Wir appellieren an alle Bürger, in solchen Situationen einzuschreiten. Ist der Halter nicht vor Ort, sollte sofort die Polizei gerufen werden.“

Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.

Menschen, die an einem warmen Tag einen Hund im Auto entdecken, sollten schnell handeln. Ist der Wagenbesitzer nicht auffindbar, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen –, sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, die jedoch in keinem Verhältnis zum Tod des Tieres stehen. Allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen – selbstverständlich jedoch nur dann, wenn das Tier noch außer Gefahr ist.

Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund aufgrund möglicher Folgeschäden umgehend tierärztlich untersucht werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hotdogs

Kontakt:
Valeria Goller, +49 711 860 591-521
ValeriaG@peta.de
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren