Denkendorf: Exotische Schlange gefunden – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Tierrechtsorganisation fordert generelles Haltungsverbot von Exoten in Privathaushalten

 

Denkendorf / Stuttgart, 12. Juni 2019 – Tierquäler gesucht: Einer Polizeimeldung zufolge fand ein Mann am Montagvormittag gegen 10:50 Uhr im Waldgebiet im Körschtal zwischen Denkendorf und Deizisau eine große Würgeschlange in einem zugebundenen Kopfkissenbezug. Er alarmierte die Polizei. Die Streifenbeamten machten daraufhin eine lebende, etwa 250 cm lange und 15 cm breite Boa in dem Stoff aus. Die Tierrettung übernahm die Schlange, die bereits an einer Lungenentzündung litt. Möglicherweise wurde das geschwächte und kranke Reptil bereits Ende Mai dort abgelegt. Das Polizeirevier Filderstadt ermittelt wegen Vergehens gegen das Tierschutzgesetz und nimmt unter der Telefonnummer 0711-70913 Hinweise entgegen.

PETA setzt Belohnung aus
Um den Tierhalter, der die exotische Schlange „entsorgt“ hat, zu finden, setzt die Tierschutzorganisation PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich ebenfalls telefonisch unter 01520 – 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym

„Wir möchten helfen, aufzuklären, wer die Schlange dort ausgesetzt hat“, sagt Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Üblicherweise handelt es sich bei solchen Funden um Reptilien aus dem Internet oder von Reptilienbörsen, deren Käufer sich nicht ausreichend mit den Bedürfnissen der anspruchsvollen Lebewesen auseinandergesetzt haben. Oft wachsen ihnen dann Aufwand, Kosten und – im wahrsten Sinne des Wortes – die Tiere selbst über den Kopf.“

Die Tierschutzorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.
 
PETA fordert generelles Haltungsverbot von Exoten in Privathaushalten
PETA kritisiert, dass der Kauf von hochgiftigen Schlangen sowie anderen gefährlichen und anspruchsvollen Tieren unabhängig von dringend erforderlichem Fachwissen erlaubt ist. In der Folge brechen jedes Jahr hunderte exotische Tiere aus ihren Terrarien aus oder werden von überforderten Laien einfach ausgesetzt. Die Tierrechtsorganisation setzt sich daher für ein grundsätzliches Verbot von exotischen Tieren in Privathand ein und weist darauf hin, dass der Handel mit Reptilien und Amphibien auch den Tod unzähliger Tiere bedeutet: Viele der empfindlichen Exoten sterben bereits, bevor sie überhaupt in den Verkauf kommen. Verlustraten von 70 Prozent gelten in der Zoohandelsbranche als üblich [1]. Bei einem erheblichen Teil der auf Terraristikbörsen angebotenen Wildtiere handelt es sich um Naturentnahmen. Im Auftrag profitorientierter Händler und gedankenloser Endabnehmer werden die letzten artenreichen Naturgebiete regelrecht geplündert. Eine tierärztliche Fallstudie, bei der rund 150 verstorbene Reptilien untersucht wurden, kam zu dem Ergebnis, dass 51 Prozent der Tiere an durch Haltungsfehler verursachten Krankheiten litten [2].
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
[1] Toland, Elaine/Warwick, Clifford/ Arena, Phillip (2012): Pet Hate, in: The Biologist, Vol. 59 No. 3.
[2] Schmidt, Volker (2008): Die Bedeutung von haltungs- und ernährungsbedingten Schäden bei Reptilien. Eine retrospektive pathologische Studie, 4. Leipziger Tierärztekongress.

Weitere Informationen:
Reptilienhandel.PETA.de
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Reptilien
 
Kontakt:
Carolin von Schmude, +49 711 860591-528, [email protected]

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