Einbeck: Unbekannter misshandelt Hund – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Einbeck / Stuttgart, 12. November 2018 – Fahndung nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge trat ein unbekannter Mann am Sonntag gegen 10 Uhr vor dem Eingangsbereich eines SB-Marktes im Hubeweg mehrmals seinen schwarzen, mittelgroßen Mischlingshund. Der Hundehalter ging daraufhin Richtung Hubeweg weg. Er soll 60 bis 70 Jahre alt sein und einen auffälligen roten Rucksack getragen haben. Die Polizei hat aufgrund mehrerer Zeugenaussagen die Ermittlungen wegen Tierquälerei aufgenommen. Hinweise auf den Täter nimmt die Behörde unter der Telefonnummer 05561-949780 entgegen.
 
PETA setzt Belohnung aus
Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen können sich telefonisch unter 01520-7373341 oder per E-Mail bei der Tierrechtsorganisation melden – auch anonym.
 
„Wir hoffen, dass der brutale Hundehalter überführt wird, denn sein Vierbeiner muss unbedingt vor weiteren Misshandlungen geschützt werden“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.“
 
Zusammenhang zwischen Gewalttaten an Menschen und Tieren
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Vergehen an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ [1] Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.
 
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. Mit Erfolg: Beispielsweise wurde ein Jogger, der 2015 einen Welpen in Ludwigsburg totgetreten hatte, durch einen nach PETAs Belohnungsauslobung eingegangen Zeugenhinweis überführt und verurteilt.
 
[1] Gespräch mit PETA Deutschland e.V., 2010
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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