Empfingen: Tauben geköpft und Hühner erschlagen – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

PETA Logo

Empfingen / Stuttgart, 19. Mai 2017 – Fahndung nach Tierquäler im Kreis Freudenstadt: Medienberichten zufolge haben unbekannte Täter in einem Kleintierzuchtverband in Empfingen mindestens 50 Tauben geköpft und zwei Hühner erschlagen. Die toten Tiere wurden am Sonntagabend entdeckt. Die Täter waren zwischen Samstag- und Sonntagnachmittag über den Zaun geklettert und hatten die Tauben wahrscheinlich per Hand geköpft. Aufgrund der Anordnung der Tiere schließt die Polizei aus, dass ein Raubtier die Vögel getötet haben könnte; die Körper lagen auf der einen, die Köpfe auf der anderen Seite. Die Polizei ermittelt unter anderem wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. PETA setzt jetzt eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung der Tierquäler führen. Zeugen können sich telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym. Noch ist unklar, ob ein oder mehrere Tierquäler an der Tat beteiligt waren.

„Bitte helfen Sie mit, diese brutale Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Wer Vögel zum Spaß quält und tötet, der schreckt möglicherweise auch nicht vor Gewalttaten an Menschen zurück. Auch Tierhalter, wie hier die Taubenzüchter, sind in der Pflicht, ihre Schützlinge vor Übergriffen zu schützen.“
 
Tauben sind fürsorgliche Eltern und ihren Partnern gegenüber sehr treu – der Verlust des Gefährten oder ihrer Jungen bedeutet für die sensiblen Tiere großes Leid. Diese Treue und Sehnsucht nach ihrem Heimatschlag wird im „Brieftaubensport“ skrupellos ausgenutzt. Bei Wettbewerben müssen die Tiere häufig Strecken von mehreren hundert Kilometern zu ihrem Heimatschlag zurücklegen. Viele der Vögel sterben auf den anstrengenden Flügen an Dehydration, Hunger, Erschöpfung oder Verletzungen.
 
Die Tierrechtsorganisation PETA weist auf die Tierschutzwidrigkeit des Brieftaubensports hin und fordert ein Verbot der Taubenwettflüge in Deutschland. Taubenwettflüge widersprechen dem Tierschutzgesetz: Nach § 3 ist es verboten, Tieren Leistungen abzuverlangen, die ihre Kräfte übersteigen. Zudem legt das Gesetz fest, dass Tiere im Training oder bei Wettkämpfen keinen Maßnahmen ausgesetzt werden dürfen, die mit erheblichen Schmerzen, Leiden oder körperlichen Schäden verbunden sind.

In Deutschland nehmen rund 25.000 der ca. 50.000 Brieftaubenzüchter mit ihren Tieren an Wettflügen teil. Schätzungsweise leben 2,5 Millionen sogenannte Brieftauben in deutschen Taubenschlägen [1]. Beim Brieftaubensport steht die Leistung der Vögel im Mittelpunkt, ihr Wohlbefinden spielt keine Rolle. Viele Tauben stranden als heimatlose Tiere auf den Straßen fremder Städte, landen im Tierschutz oder sterben an Erschöpfung, Hunger und Dehydration. Es ist davon auszugehen, dass bis zu 20 Prozent [2] der Tauben das heimatliche Ziel nicht erreichen. Nach Angaben der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz gehen selbst Taubenzüchter davon aus, dass bis zu zehn Prozent der Vögel nicht am Ziel ankommen [3]. Offizielle Zahlen sind jedoch nicht bekannt, da keine Statistiken über sogenannte Verlustraten existieren. Eine Undercover-Recherche von PETA USA in 2012 zeigte auf, dass bei einigen europäischen Taubenwettflügen sogar bis zu 90 Prozent der Tiere das heimatliche Ziel nicht erreichen [4]. Bleiben die Vögel hinter den Erwartungen zurück und sind für die weitere Zucht ungeeignet, töten die Züchter sie oftmals ohne Betäubung mittels Langziehen des Halses und Umdrehen des Kopfes.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

[1] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2009) Tierschutz im Brieftaubensport. Merkblatt Nr. 121.
[2] Deutscher Bundestag (2011): Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Alexander Süßmair, Eva Bulling-Schröter, Sabine Stüber, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8415. 7. März 2011. Deutscher Bundestag. 17. Wahlperiode.
[3] Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz e.V. (2009) ebd.
[4] PETA Deutschland e.V. (2013): Taubenwettflüge. Friedhof der Vögel. Veganblog.de.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Brieftaubensport
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tauben-Taiwan

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 (0)711 860591-528, [email protected]
 

Kontakt

Kontakt
Kopieren