Ensdorf und Blaibach: Mit Luftgewehr auf Katzen geschossen – PETA setzt jeweils 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Ensdorf / Blaibach / Stuttgart, 12. Februar 2018 – Suche nach Tierquälern: Medienberichten zufolge schossen Unbekannte im Februar in Blaibach und in Ensdorf wahrscheinlich mit Luftdruckwaffen aus nächster Nähe auf zwei Katzen. In Blaibach fand eine Katzenhalterin ihren Vierbeiner vergangenen Freitag gegen 13.15 Uhr schwer verletzt auf ihrem Grundstück im Hochfeld. Bei einer sofortigen tierärztlichen Untersuchung stellte sich heraus, dass fünfmal auf die Katze geschossen wurde. Auf einer Röntgenaufnahme wurden zwei Projektile im Kopfbereich, sowie drei Projektile im Bauch- und Beckenbereich des Tieres sichtbar. Die Samtpfote wird den Anschlag wahrscheinlich nicht überleben. Die Katzenhalterin sowie der Verein Tierfreundekreis haben eine Belohnung von insgesamt 600 Euro für sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, ausgelobt. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, erhöht die Tierrechtsorganisation PETA jetzt die ausgesetzte Belohnung um 1.000 Euro auf nun 1.600 Euro. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Bad Kötzting unter der Telefonnummer 09941 94310 entgegen. Ein weiterer Anschlag auf eine Katze ereignete sich bereits am 2. Februar im circa achtzig Kilometer entfernten Ensdorf-Wolfsbach. Hier fand ein Tierhalter seine angeschossene Katze blutend im Amselweg. Das Tier starb vergangenen Dienstag aufgrund der Schussverletzung. Laut des Katzenhalters seien schon öfter Samtpfoten in dem Wohngebiet „verschwunden“. In diesem Fall nimmt die Polizeiinspektion Amberg unter der Telefonnummer 09621 890-320 Zeugenhinweise entgegen. Auch hier setzt die Tierrechtsorganisation PETA eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Hinweise auf den Täter aus. Zeugen können sich in beiden Fällen telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail bei PETA melden – auch anonym.
 
„Bitte helfen Sie mit, diese brutalen Taten aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Immer wieder werden Katzen gequält und mit Schrot oder Luftdruckwaffen beschossen. Die Täter müssen für ihr gewalttätiges Vorgehen zur Rechenschaft gezogen werden. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wir hoffen, dass unsere Belohnungsauslobung dazu beiträgt, die Schützen zu überführen.“
 
Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus von der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von misshandelten oder ausgesetzten Tieren aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Staatsanwalt
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Katzenjammer
PETA50plus.de/Freigaenger-Katzen-in-Sicherheit
PETA.de/tierische-Mitbewohner-Katzen
 

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

 

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