Erhebliches Tierleid im Jura-Zoo in Neumarkt: PETA erstattet Strafanzeige gegen Betreiber

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Neumarkt / Stuttgart, 11. August 2017 – Ende Juli veröffentlichte die Aktionsgruppe Tierrechte Bayern aktuelle Aufnahmen aus dem Jura-Zoo in Neumarkt. Darauf zu sehen sind verhaltensgestörte Kapuzineraffen und ein Ibis mit einer klaffenden Wunde am Flügel. Die kleinen, kargen Betongehege sind teilweise mit Fäkalien übersät. PETA hat sich das gesamte Videomaterial zusenden lassen und diese Woche Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gegen die Betreiber des Zoos erstattet. Denn die Auswertung durch Biologen und Juristen der Tierrechtsorganisation ergab, dass den Tieren durch die mangelhaften Haltungsbedingungen erhebliche und länger anhaltende Leiden zugefügt werden – damit ist der Tatbestand der Tierquälerei nach § 17 Nr. 2 b Tierschutzgesetz erfüllt. Die Aussagen des örtlichen Veterinäramtes, es würde sich bei den Verhältnissen im Jura-Zoo nur um kleinere Mängel handeln, kann die Tierrechtsorganisation nicht nachvollziehen. PETA fordert die Schließung des Jura-Zoos durch die Behörden und die Überführung der Tiere in Auffangstationen und andere geeignete Einrichtungen.

„Im Jura-Zoo zeigt sich das typische Bild einer Überforderung mit der Tierhaltung. Verdreckte und viel zu kleine Gehege, verletzte und verhaltensgestörte Tiere sowie teilweise verfallene Bauten – die Behörden hätten hier schon längst einschreiten müssen“, so Peter Höffken, Fachreferent für Tiere in der Unterhaltungsbranche bei PETA. „Wichtig ist jetzt, dass das Tierleid nicht von den lokalen Behörden kleingeredet wird – auch wenn diese bisher anscheinend beide Augen zugedrückt haben.“

Zahlreiche Tiergehege im Jura-Zoo unterschreiten die in den Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft festgelegten Mindestanforderungen hinsichtlich Gehegegröße und -struktur. So wird beispielsweise ein Storch auf knapp 100 Quadratmetern gehalten, obwohl die Leitlinien mindestens 1.500 Quadratmeter vorsehen – eine Unterschreitung der Mindestvorgaben um über 90 %. Das Gehege der Gibbons ist nicht nur zu klein, sondern auch mangelhaft ausgestattet. Vorgeschriebene Kletterstrukturen und Plattformen sind nicht vorhanden. Kaninchen müssen laut den Leitlinien die Möglichkeit haben, Bauten zu graben und sich hinter Büschen oder Baumstümpfen zu verstecken. Die Aufnahmen aus dem Jura-Zoo zeigen jedoch, dass die Tiere im Außengehege auf blanken Steinplatten liegen müssen. Eine wunde Stelle bei einem Ibis und das stereotype Verhalten eines oder mehrerer Kapuzineraffen sind Indikatoren für ein erhebliches Leiden der Tiere und lassen auf weitere Haltungsmissstände schließen. Insgesamt werden in der 16-seitigen Strafanzeige acht verschiedene Tierhaltungen beanstandet.

PETA spricht sich grundsätzlich gegen die Haltung von Wildtieren in Zoos aus. Artwidrige Haltungsbedingungen und schwere Verhaltensstörungen sind dort eher die Regel als die Ausnahme. Die Besucher lernen nichts über die Bedürfnisse und Lebensverhältnisse von Tieren, wenn diese ihr Dasein in qualvoller, beengter Gefangenschaft fristen. Insbesondere bedrohte Tierarten wie Menschenaffen, Großkatzen oder Bären können verhaltensbedingt gar nicht ausgewildert werden, wenn sie im Zoo geboren wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/ZooIrrtuemer
Veganblog.de/Unterhaltung/Video-Jura-Zoo-Bayern/

Kontakt:
Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]
 

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