Erneut Hund in Hannover misshandelt: PETA erhöht Belohnung für Hinweise auf 1.000 Euro

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Hannover / Gerlingen, 26. März 2013 – Zum zweiten Mal innerhalb von zehn Wochen hat ein Tierquäler im Stadtteil Bemerode einen Hund brutal zugerichtet. Diesmal hat der Unbekannte das sechs Monate alte Tier auf offener Straße gegen Verkehrsschilder und Zäune geschlagen. Nachdem er von Passanten angesprochen wurde, ließ er von dem Tier ab und flüchtete. Schwerverletzt (u. a. gebrochenes Vorderbein, Einblutungen im Auge) überlebte das Tier die Misshandlung. Erst im Januar fiel in Bemerode ein Jack-Russell-Terrier einem Tierquäler zum Opfer. Dem Tier wurde damals mit einem Messer in den Kopf gestochen, Susi musste eingeschläfert werden. Da es sich möglicherweise um denselben Tierquäler handelt, erhöht die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. die im Januar ausgesetzte Belohnung für Hinweise, die zur Ermittlung und Überführung führen, auf 1.000 Euro. Zeugen, die Informationen beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese grausame Tat aufzuklären. Es ist nicht zu fassen, dass sich der Mann an dem Hund auf offener Straße vergehen konnte“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Der Täter muss dringend zur Verantwortung gezogen werden, damit sich solche Fälle nicht mehr wiederholen. Da kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde liegen, lässt sich nicht ausschließen, dass der Mann auch vor Gewalt an Menschen nicht zurückschreckt.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei auf, die als Information für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach §17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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