Erneut Phytonschlangen in Hilden gefunden – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Hilden / Gerlingen, 20. Januar 2014 – Ausgesetzt und verstorben: Am vergangenen Freitagmorgen meldeten Passanten erneut bei der Polizei und Feuerwehr Hilden den Fund von Reptilien. Zwei Schlangen lagen am Garather Mühlenbach an der Walder Straße; die beiden ca. 70 cm langen Baby-Pythons waren bereits tot. Erst am Mittwoch den 8. Januar war an fast gleicher Stelle eine ca. zwei Meter lange, lebende Königspython gefunden und dem örtlichen Tierschutzverein übergeben worden. Noch ist unklar, ob die drei Würgeschlangen ausgesetzt wurden oder aus einer Tierhaltung entkommen sind.

Die Hildener Polizei hat ein Strafverfahren nach dem Tier- und Artenschutzgesetz eingeleitet und sucht nach dem Schlangenhalter. Um die Behörde bei ihrer Suche zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Schlangenhalters führen. PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren verboten ist und womöglich einen Straftatbestand darstellt – das gilt ebenso für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu den Schlangenfunden vom 8. und 17. Januar beisteuern können oder Informationen über die Herkunft der Tiere haben, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an die Polizei Hilden unter der Telefonnummer 02103 898 64 10.

„Sollten die Schlangen ausgesetzt worden und die zwei Babyphytons in der Kälte erfroren oder verhungert sein, hat sich der Halter strafbar gemacht. Auch das größere Tier hätte kaum eine Überlebenschance gehabt, wäre es nicht gefunden worden“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Immer wieder werden Tiere von verantwortungslosen Menschen wie Wegwerfware behandelt. Häufig sind es Reptilien, deren Halter sich nicht ausreichend mit den Ansprüchen der Tiere an Wärme, Luftfeuchtigkeit oder Bodengrund auseinandergesetzt haben und ihnen dann Aufwand und Kosten schnell über den Kopf wachsen.“

PETA fordert ein generelles Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten. Eine artgerechte Haltung von Reptilien ist in Gefangenschaft nicht möglich. Zudem ist die Versorgung nicht nur extrem kostspielig, sie erfordert auch ein umfangreiches Wissen. Ein Großteil der in Deutschland gehaltenen Exoten stirbt frühzeitig, weil die Tiere nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Insbesondere im Sommer entkommen zahlreiche exotische Tiere aus ungesicherten Terrarien, darunter Schlangen, Echsen, Skorpione und Spinnen. Für einige dieser Tiere sind die Überlebenschancen in Freiheit in unseren Breitengraden gering, andere wiederum machen heimischen Arten Konkurrenz. Außerdem können die Exoten zur Gefahr für Menschen werden: Wie mehrere Studien belegen, übertragen Reptilien häufig Salmonellen – etwa 90 Prozent der Tiere tragen die gefährlichen Erreger in sich. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass jede dritte Salmonelleninfektion bei Kleinkindern von ortsuntypischen Tieren stammt.

PETA macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer ein Tier findet und nicht sachkundig ist, sollte es nicht anfassen und umgehend die Polizei, Feuerwehr oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Reptilien
PETA.de/Reptilienchronik
PETA.de/Salmonellen
Terraristika-Info

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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