Essen: Freilaufender Hund tötet Chihuahua mit Genickbiss / PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Nordrhein-Westfahlen

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Essen / Stuttgart, 3. April 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge war eine Hunde-Sitterin am Mittwoch, den 22. März, mit vier Hunden am Rande des Schellenberger Waldes auf dem Weg zu ihrem Auto, als ein großer, halterloser Hund auf die Gruppe zustürmte. Das rund 50 Zentimeter hohe, weiße Tier – mit einem auffälligen schwarzen Fleck am Auge – griff dann unvermittelt einen einjährigen Chihuahua aus dem Vierergespann an und biss ihm ins Genick – der kleine Hund verstarb. Laut Zeugenaussagen wurde der angreifende Hund schon öfter freilaufend im Wald beobachtet. Die Polizei in Essen ermittelt und bittet Zeugen um Hinweise unter 0201-8290. Angesichts dieses Vorfalls fordert PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Nordrhein-Westfahlen: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Die wahre Ursache für die Beißattacke ist beim Hundehalter zu suchen – nicht beim Tier. Der Hund hätte nicht unangeleint in die Nähe der Hundegruppe gelangen dürfen“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für Mensch und Tier werden – unabhängig davon ob er einer „Rasse angehört“ oder ein Mischling ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen. Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Hundeführerschein

Kontakt:
Judith Stich, +49 (0)30 6832666-04, [email protected]
 

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