EU-Kommission rügt Deutschland und fünf weitere Länder: Unzureichender Schutz von Tieren in Versuchslaboren

PETA Logo

PETA appelliert an Ministerien, mangelhafte Umsetzung in nationaler Gesetzgebung zu verbessern

Brüssel / Stuttgart, 16. August 2018 – Vertragsverletzungen: Die EU-Kommission mit Sitz in Brüssel hat sechs europäische Länder über Unzulänglichkeiten in den nationalen Gesetzgebungen zum Schutz von Tieren in Versuchslaboren informiert. Jeder Mitgliedsstaat musste die EU-Richtlinie „zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ bis 2012 in seinen Gesetzen umsetzen. Rund sechs Jahre später stieß die Kommission jedoch noch immer auf zahlreiche Mängel in den nationalen Gesetzen von Estland, Deutschland, Portugal, Rumänien, der Slowakei und Spanien. PETA Deutschland hat zusammen mit PETA UK die zuständigen Ministerien aufgefordert, keine Versuche mehr an Tieren zu erlauben, und startet eine Onlinepetition.
 
„Das deutsche Gesetz ermöglicht unter anderem, dass trotz Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie keine angemessenen Inspektionen in Versuchslaboren stattfinden“, so Dr. Christopher Faßbender, Ökotoxikologe und wissenschaftlicher Mitarbeiter bei PETA Deutschland. „Zudem legt der Wortlaut der deutschen Gesetzgebung die Anforderungen an die Sachkunde des Personals in solchen Einrichtungen und die Anwesenheit von Tierärzten nicht ausreichend fest.“
 
Eigentlich steht als letztendliches Ziel in der EU-Richtlinie, Tierversuche vollständig zu ersetzen [1]. PETA kritisiert, dass die Vorgaben der Richtlinie der eigenen Zielvorgabe nicht gerecht werden. Die Tierversuchsvorgaben der EU sind demnach unzulänglich, jedoch werden nicht einmal diese minimalen Vorgaben durch die nationale Gesetzgebung in der Bundesrepublik und in den weiteren verwarnten Ländern erfüllt. Zur Lage in Deutschland gibt es unter anderem ein juristisches Expertengutachten, das zahlreiche Verstöße im Tierversuchsrecht attestiert. Es wurde 2016 von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgelegt [2].
 
PETA erinnert daran, dass kein Lebewesen – ob Affe, Hund oder Maus – es verdient hat, in einen kleinen Laborkäfig gesperrt und einem Missbrauch ausgesetzt zu sein, wie er an anderer Stelle illegal wäre.
 
Tierversuche werden von führenden Experten als unwissenschaftlich bewertet: Da sich die Ergebnisse nicht risikolos auf den Menschen übertragen lassen, haben diese Experimente oft keinen Mehrwert – sie vermitteln sogar häufig ein falsches Bild. Systematische Überprüfungen haben mehrfach festgestellt, dass Tierversuche viel Geld verschlingen, aber kaum Erkenntnisse bringen und durch die mangelnde Übertragbarkeit sogar Menschenleben gefährden. Tierversuche sind somit nicht nur aus ethischen Gründen abzulehnen und die finanziellen Mittel wären in der Erforschung von Alternativmethoden weitaus besser investiert.
 
PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren. Die Organisation fordert einen Paradigmenwechsel in der Wissenschaft, eine zeitgemäße Vorgehensweise der Politik und eine angemessene Förderung innovativer Alternativmethoden zu Tierversuchen.
 
[1] EU-Tierversuchsrichtlinie. Online abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:276:0033:0079:de:PDF.
[2] Das Gutachten zum Tierversuchsrecht. Online abrufbar unter: https://www.aerzte-gegen-tierversuche.de/images/stories/kampagnen/verzweiflung/maisackgutachtentierversuche.pdf.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierversuche
PISCLTD.org.uk
PETA.de/6-Eu-Laender-verweigern-die-Umsetzung-der-Vorgaben-von-Tierversuchsrichtlinien
 
Kontakt:
Thomas Lesniak, +49 711 860591-527, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren