Exotische Schlange in Lahr gefunden – PETA setzt 500 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Lahr / Gerlingen, 17. Februar 2014 – Ausgesetzt oder entflohen? Am Sonntagmorgen wurde eine Rot-Schwarz-Gelb gestreifte Schlange im Rückhaltebecken "Schänkenbrünnele" in Lahr gefunden. Bei dem 1,20 m großen Tier handelt es sich eventuell um eine südamerikanische Dreiecksnatter. Ein von der Polizei hinzugezogener Schlangenexperte nahm das Tier in seine Obhut. Noch ist unklar, ob die exotische Schlange ausgesetzt wurde oder aus einer Tierhaltung entkommen ist. Die Polizei Lahr sucht daher nach Zeugen, die Hinweise zu dem Schlangenfund und dem oder den Schlangenhalter/n geben können.
Um die Behörde bei ihrer Suche zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des oder der Schlangenhalter/s führen. PETA weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren verboten ist und womöglich einen Straftatbestand darstellt – das gilt ebenso für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zeugen, die Informationen zu dem Schlangenfund beisteuern können oder Informationen über die Herkunft des Tieres haben, wenden sich bitte telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das Polizeirevier Lahr unter der Telefonnummer 07821 27 70.

„Wäre das exotische Tier nicht gefunden worden, hätte es kaum eine Überlebenschance gehabt. Sollte die Schlange ausgesetzt worden sein, hat sich der Halter strafbar gemacht“, sagt Judith Pein im Namen von PETA. „Immer wieder werden Tiere von verantwortungslosen Menschen wie Wegwerfware behandelt. Häufig sind es Reptilien, deren Halter sich nicht ausreichend mit den Ansprüchen der Tiere an Wärme, Luftfeuchtigkeit oder Bodengrund auseinandergesetzt haben und ihnen dann Aufwand und Kosten schnell über den Kopf wachsen.“

PETA fordert ein generelles Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten. Eine artgerechte Haltung von Reptilien ist in Gefangenschaft nicht möglich. Zudem ist die Versorgung nicht nur extrem kostspielig, sie erfordert auch ein umfangreiches Wissen. Ein Großteil der in Deutschland gehaltenen Exoten stirbt frühzeitig, weil die Tiere nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Insbesondere im Sommer entkommen zahlreiche exotische Tiere aus ungesicherten Terrarien, darunter Schlangen, Echsen, Skorpione und Spinnen. Für einige dieser Tiere sind die Überlebenschancen in Freiheit in unseren Breitengraden gering, andere wiederum machen heimischen Arten Konkurrenz. Außerdem können die Exoten zur Gefahr für Menschen werden: Wie mehrere Studien belegen, übertragen Reptilien häufig Salmonellen – etwa 90 Prozent der Tiere tragen die gefährlichen Erreger in sich. Das Robert-Koch-Institut schätzt, dass jede dritte Salmonelleninfektion bei Kleinkindern von ortsuntypischen Tieren stammt.

PETA macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 des Tierschutzgesetzes erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer ein Tier findet und nicht sachkundig ist, sollte es nicht anfassen und umgehend die Polizei, Feuerwehr oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Reptilien
PETA.de/Reptilienchronik
PETA.de/Salmonellen
Terraristika-Info

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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