Fischwilderer legt Angelhaken im Kiessee bei Meinbrexen aus – Schildkröte beinahe qualvoll gestorben

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Meinbrexen / Gerlingen, 14. August 2012 – Nachdem eine unter Naturschutz stehende Sumpfschildkröte den Angelhaken eines Fischwilderers verschluckte, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Der Polizei zufolge handelt es sich in diesem Fall um Serientäter, die Angelleinen mit Haken und Ködern in mehreren Seen ausgelegt haben. Zeugen, die Informationen beisteuern können oder wissen, woher die Schildkröte stammt, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das Polizeikommissariat Holzminden. Das Tier könnte laut PETA auch ausgesetzt worden sein; es untersteht zwar eigentlich einer Meldepflicht, doch viele artgeschützte Tiere werden gerade auf Tierbörsen oder im Internet gekauft und nicht angemeldet. Die Organisation weist darauf hin, dass das Aussetzen von Tieren eine Tierquälerei und womöglich einen Straftatbestand darstellt – das gilt ebenso für Misshandlung, nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung. Zugleich bedankt sich PETA bei einem Vogelkundler, der die verletzte Schildkröte entdeckte und umgehend in tierärztliche Hände übergab, sodass das Tier nach einer Operation gerettet werden konnte.

„Helfen Sie bitte mit, diese hinterlistige Tat aufzuklären“, sagt Nadja Kutscher, Kampagnenleiterin bei PETA. „Möglicherweise ist die Schildkröte von einem verantwortungslosen Halter ausgesetzt worden, der sich vor dem Kauf keinerlei Gedanken über die hohen Ansprüche dieser Tiere und die damit verbundenen Kosten machte. Zugleich ereilt das Schicksal, das nun der Schildkröte widerfahren ist, täglich Millionen Fische. Ihre Münder, die für sie ebenso wichtig sind wie für uns Menschen die Hände, werden von einem Haken durchbohrt und die Fische leiden stunden- bis tagelang an unsäglichen Schmerzen.“

PETA fordert ein Haltungsverbot von exotischen Tieren in Privathaushalten. Eine artgerechte Haltung von Reptilien ist in Gefangenschaft nicht möglich. Zudem ist die Haltung nicht nur extrem kostspielig, sie erfordert auch ein umfangreiches Wissen. Ein Großteil der in Deutschland gehaltenen Exoten stirbt frühzeitig, weil die Tiere nicht ihren Bedürfnissen entsprechend gehalten werden. Insbesondere im Sommer entkommen zahlreiche exotische Tiere aus ungesicherten Terrarien, darunter Schlangen, Echsen, Skorpione und Spinnen.

PETA macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut §3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach §17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Wer ein Tier findet und nicht sachkundig ist, sollte es nicht anfassen und umgehend die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein kontaktieren.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/tierqual
PETA.de/haustiere
PETA.de/exoten
PETA.de/reptilienchronik
PETA.de/salmonellen
PETA.de/whistleblower
Terraristika-info.de

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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