Freispruch nach Notveräußerung beschlagnahmter Tiere – Statement von PETA: Eine Staatsanwältin, die sich um den Tierschutz verdient gemacht hat

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Kiel / Stuttgart, 14. August 2020 – Das Landgericht Kiel hat am Freitag, 14. August, die Kieler Staatsanwältin Dr. Maja S. vom Vorwurf der Rechtsbeugung und des Diebstahls in allen ihr vorgeworfenen Fällen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe hatte die Juristin wegen Rechtsbeugung angeklagt. Sie soll in Tierschutzfällen, in denen der Verdacht auf Tierquälerei und Misshandlungen vorlag, nach Beschlagnahmung der Tiere eine Notveräußerung getätigt haben, ohne die Tiereigentümer darüber zu informieren. Die Entscheidung des Gerichts kommentiert Agrarwissenschaftler Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechtsabteilung bei PETA.
 
„PETA begrüßt den Freispruch erster Klasse für die Kieler Staatsanwältin Dr. Maja S. Wenn eine Staatsanwältin in solch komplexen Verfahren Fehler macht, kann dies nicht als Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB eingestuft werden. PETA ist erleichtert darüber, dass diese Staatsanwältin, die das Recht gegen erwiesene Tierquäler durchgesetzt hat, nunmehr freigesprochen wurde. Das Kieler Landgericht hat dem Druck aus den betroffenen Tierhalterkreisen standgehalten. Es ist zu erwarten, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe auf eine Revision gegen dieses Urteil verzichtet und auch die noch ausstehenden Verfahren gegen die Staatsanwältin ad acta legt. Ein Rückblick: PETA hatte unter anderem gegen die Elefantenhaltung des Circus Africa und auch gegen einen Reiterhof bei Eckernförde Anzeigen erstattet. Die Kieler Staatsanwältin wertete die vorgelegten Beweismaterialien zutreffend als erhebliche Leiden im Sinne des Tierschutzgesetzes. Im Falle des Reiterhofes wurden die Beschlagnahmungen vieler Tiere wiederholt von Kieler Gerichten als zulässig und begründet ausgeurteilt. Zu erinnern ist auch an die Razzia beim Skandal-Schlachthof VION in Bad Bramstedt, die sie zu verantworten hatte und dadurch erhebliche Verstöße gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen zu Tage förderte. Dr. Maja S. ist eine Juristin, die tierschutzrechtliche Regelungen konsequent umgesetzt hat – eine solche Staatsanwältin kann sich der Tierschutz nur wünschen.“
 
PETAs Motto lautet: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren, sie essen, sie anziehen, sie uns unterhalten oder wir sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein: eine Weltanschauung, die den Menschen als allen anderen Lebewesen überlegen einstuft.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.

Dr. Edmund Haferbeck / © PETA Deutschland e.V.
Das Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
Weitere Informationen:
PETA.de/pferdezuchtsh
PETA.de/vion
 
Pressekontakt:
Thomas Lesniak, +49 711 860591-527, [email protected]

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