Fuchs in Tellereisen gefangen: Sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung für Tierquäler – Statement von PETA Deutschland e.V.

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Kandel / Büchelberg (Wörth) / Stuttgart, 19. Januar 2016 – Gerechtes Urteil: Im Juli vergangenen Jahres entdeckte eine Spaziergängerin auf einem Privatgrundstück in Büchelberg im Kreis Germersheim einen jungen Fuchs, der über mehrere Stunden mit dem Kopf in einem Tellereisen gefangen war und vor Schmerzen schrie. Er versuchte vergebens, sich zu befreien – aufgrund der erheblichen Verletzungen musste das Tier aber schließlich von dem zuständigen Jagdpächter erschossen werden. PETA Deutschland e.V. erstattete daraufhin Strafanzeige gegen Unbekannt wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Die Staatsanwaltschaft Landau in der Pfalz erhob beim Amtsgericht Kandel Anklage gegen den Anwohner, der die Falle auf seinem Grundstück aufgebaut hatte. Heute Vormittag fand die Hauptverhandlung gegen den Angeklagten statt; Haupttatvorwurf war der Verdacht der Jagdwilderei und des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Das Urteil: Eine sechsmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen Verstoß gegen § 292 Absatz 1 Nummer 1 und Absatz 2 Nummer 2 des StGB – der Richter sah darin einen besonders schweren Fall der Jagdwilderei, da der Angeklagte die Tat in „nicht weidmännischer Weise“ begangen hat. Dazu kommentiert Sophie Nouvertné, Rechtsassessorin bei PETA, die als Prozessbeobachterin bei der Verhandlung anwesend war:
„Der Richter befand den Tierquäler für schuldig und verurteilte ihn wegen eines besonders schweren Falls der Jagdwilderei zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Ein gerechtes Urteil, denn der Angeklagte hat ganz bewusst die möglicherweise stundenlangen Qualen des Fuchses herbeigeführt. PETA freut sich insbesondere über die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Landau eine Anklageschrift gefertigt hat, denn: Normalerweise handelt die Justiz solche Vorgänge aus dem Tierschutzbereich mit Strafbefehlen ab. In diesem Fall jedoch sollte auch die Öffentlichkeit erfahren, welche grausame Tat hier verhandelt wird.“
 
Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten – der Handel mit den Fallen hingegen ist paradoxerweise in Deutschland noch erlaubt. Dadurch kommen die verbotenen Fallen immer wieder zum Einsatz. Tellereisen gelten als „quälerische Fanggeräte“ im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesjagdgesetzes.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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