Fürstenfeldbrück: Autofahrer fährt Hund an und begeht Fahrerflucht

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Fürstenfeldbruck / Gerlingen, 19. Oktober 2012 – Ein rücksichtsloser Autofahrer ergriff am vergangenen Mittwoch in Fürstenfeldbruck die Flucht, nachdem er einen Hund angefahren hatte. Der angeleinte Hund lief bei einem Spaziergang auf die Straße, woraufhin er jedoch nach Aufforderung der Halterin unverzüglich auf dem Radweg, direkt neben dem Bordstein, Platz nahm. Im selben Moment erfasste ihn ein Autofahrer, sodass der Hund schwere Verletzungen an Becken und Schwanz erlitt. Der Autofahrer fuhr daraufhin unvermindert weiter. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Fahrers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte telefonisch unter 0152 37325400 oder per E-Mail an PETA oder direkt an das zuständige Polizeirevier.

„Helfen Sie bitte mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Kathrin Eva Schmid, Recherche-Koordinatorin bei PETA. „Ein Tier zu verletzen und die Flucht zu ergreifen, ist nicht nur feige, sondern kriminell.“

PETA weist darauf hin, dass sich ein Autofahrer unter Umständen strafbar macht, wenn er ein Tier anfährt, dies bemerkt und dennoch weiterfährt. Es ist die gesetzliche und ethische Pflicht eines jeden Autofahrers, sich eines angefahrenen Tieres, unabhängig davon, ob Wildtier oder tierischer Mitbewohner, anzunehmen. Nach Absicherung der Unfallstelle sollte umgehend der nächste Tierarzt bzw. die nächste Tierklinik kontaktiert werden – ebenso die Polizei, die sich um den entsprechenden Kontakt zu Veterinären bemühen sollte.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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