Gänsejagd im Brentanobad: PETA drängt auf tierfreundliche Entscheidung und droht mit rechtlichen Konsequenzen

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Frankfurt / Stuttgart, 4. September 2017 – Nilgänse zum Abschuss freigegeben: Bis zum 15. Januar 2018 will die Stadt Frankfurt am Main Nilgänse auf dem Schwimmbadgelände in Rödelheim töten lassen, da der Kot der Gänse Salmonellen enthalte und eine Infektionsgefahr für Kinder berge – durch den Abschuss einzelner Tiere sollen andere Artgenossen aus dem Gebiet vertrieben werden. Derzeit wird geprüft, ob die Jagd auch in anderen Stadtarealen gestattet werden soll. PETA appelliert nun in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die zuständige Jagdbehörde, von der Jagd abzusehen und tierfreundliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Infektionsgefahr ist Experten zufolge äußerst gering. Die Tierrechtsorganisation weist die Verantwortlichen eindringlich auf die strafrechtliche Relevanz des Vorhabens hin: PETA sieht in dem Abschussplan einen Verstoß gegen jagdrechtliche Vorschriften sowie gegen das Tierschutzgesetz.
 
„Die angebliche Salmonellengefahr ist nur vorgeschoben. Hier sollen Tiere einzig und allein getötet werden, weil ihr Kot Badegäste stören könnte“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Ginge es der Stadt wirklich um die Salmonellengefahr, hätten schon längst die Reptilienbörsen in der Stadt verboten werden müssen, denn hier ist das Risiko erheblich und wissenschaftlich erwiesen – im Gegensatz zu der angeblichen Gefahr durch Gänse.“

Laut der baden-württembergischen Regierung ist eine Infektionsgefahr für den Menschen als gering einzustufen [1]. Dass Menschen durch den Kot von Gänsen erkranken, ist bisher nicht bekannt. Zudem lässt die Stadt Frankfurt weiterhin sogenannte Reptilienbörsen zu, obwohl PETA mehrfach darauf hingewiesen hat, dass laut dem Robert Koch-Institut rund ein Drittel aller Salmonelleninfektionen bei Kleinkindern auf den Kontakt mit exotischen Reptilien zurückzuführen sind [2].
 
Bei dem Brentanobad dürfte es sich um einen befriedeten Bezirk handeln, womit die Jagd dort unter Genehmigungsvorbehalt der unteren Jagdbehörde steht (vgl. § 4 Abs. 3 LJG-NRW). Die Jagdbehörde hat bei ihrer Entscheidung bezüglich einer Genehmigung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, nach dem die Jagd geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, den angezeigten Zweck zu erfüllen. Die Verkotung von Grundflächen ist kein legitimer Grund, der es erlaubt, Tiere zu töten. Zudem ist die Jagd nicht dazu geeignet, die Tiere dauerhaft von dem Gebiet fernzuhalten. Experten setzen daher auf ein effektives tierfreundliches Gänsemanagement: Die betroffenen Flächen werden für die Gänse unattraktiv gestaltet und gleichzeitig werden attraktive Ausweichflächen als Rückzugsorte für die Tiere geschaffen. [3] [4] Auf diese Weise ist ein friedliches Zusammenleben mit den Gänsen möglich.
 
[1] Drucksache 15/6789. Online unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6789_D.pdf.
[2] Robert Koch-Institut: Salmonella-Infektionen bei Säuglingen und Kleinkindern durch Kontakt zu exotischen Reptilien. Epidemiologisches Bulletin. 4. März 2013 / Nr. 9.
[3] Homma S., Geiter O. (2004): Gänse und Menschen. Bereicherung oder Problem? http://www.kanadagans.de.
[4] Mueller-Töwe Jonas (2014): Gänsedreck sorgt für Ärger an Badeseen. In: Die Welt. http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article130001319/Gaensedreck-sorgt-fuer-Aerger-an-Badeseen.html. (13. Juni 2016).
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd
PETA.de/Entengaense

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 711 860591-529, [email protected]
 

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