Gänsejagd im Frankfurter Brentanobad: PETA erstattet Strafanzeige wegen Tötung von sechs Tieren

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Frankfurt / Stuttgart, 4. Oktober 2017 – Nilgänse zum Abschuss freigegeben: Bis zum 15. Januar 2018 will die Stadt Frankfurt am Main Nilgänse auf dem Schwimmbadgelände in Rödelheim töten lassen, da der Kot der Gänse Salmonellen enthalte und eine Infektionsgefahr für Kinder berge; durch den Abschuss einzelner Tiere sollen andere Artgenossen aus dem Gebiet vertrieben werden. PETA verwies im September auf die strafrechtliche Relevanz der Tötung eines Wirbeltieres ohne laut Tierschutzgesetz (TierSchG) erforderlichen „vernünftigen Grund“, denn eine Infektionsgefahr ist Experten zufolge äußerst gering. Vor diesem Hintergrund appellierte die Tierrechtsorganisation in einem Schreiben an den Oberbürgermeister und die zuständige Jagdbehörde, von der Jagd abzusehen und tierfreundliche Maßnahmen zu ergreifen. Zwischen dem 9. August und dem 19. September 2017 tötete ein Jäger jedoch bereits sechs Tiere auf dem Gelände des Brentanobades – aus PETA vorliegenden Dokumenten geht hervor, dass für diesen Zeitraum offensichtlich keine Abschussgenehmigung vorlag. Wegen des Verdachts des Verstoßes gegen § 17 Nr. 1 TierSchG sowie gegen jagdrechtliche Vorschriften erstattete PETA nun Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen den verantwortlichen Jäger und die untere Jagdbehörde.
 
„Gänse zu töten, weil sie zu viel Kot hinterlassen, stellt nach unserer Auffassung einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz dar. Die Stadt Frankfurt muss schnellstens zu gewaltfreien Lösungsansätzen übergehen“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA.
 
Laut der baden-württembergischen Regierung ist eine Infektionsgefahr für den Menschen als gering einzustufen [1]. Dass Menschen durch den Kot von Gänsen erkranken, ist bisher nicht bekannt. Zudem lässt die Stadt Frankfurt weiterhin sogenannte Reptilienbörsen zu, obwohl PETA mehrfach darauf hingewiesen hat, dass laut dem Robert Koch-Institut rund ein Drittel aller Salmonelleninfektionen bei Kleinkindern auf den Kontakt mit exotischen Reptilien zurückzuführen sind [2].
 
Bei dem Brentanobad dürfte es sich um einen befriedeten Bezirk handeln, womit die Jagd dort unter Genehmigungsvorbehalt der unteren Jagdbehörde steht (vgl. § 4 Abs. 3 LJG-NRW). Die Jagdbehörde hat bei ihrer Entscheidung bezüglich einer Genehmigung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, nach dem die Jagd geeignet, erforderlich und verhältnismäßig ist, den angezeigten Zweck zu erfüllen. Die Verkotung von Grundflächen ist kein legitimer Grund, der es erlaubt, Tiere zu töten. Zudem ist die Jagd nicht dazu geeignet, die Tiere dauerhaft von dem Gebiet fernzuhalten. Experten setzen daher auf ein effektives tierfreundliches Gänsemanagement: Die betroffenen Flächen werden für die Gänse unattraktiv gestaltet und gleichzeitig werden attraktive Ausweichflächen als Rückzugsorte für die Tiere geschaffen. [3] [4] Auf diese Weise ist ein friedliches Zusammenleben mit den Gänsen möglich.
 
[1] Drucksache 15/6789. Online unter https://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6789_D.pdf.
[2] Robert Koch-Institut: Salmonella-Infektionen bei Säuglingen und Kleinkindern durch Kontakt zu exotischen Reptilien. Epidemiologisches Bulletin. 4. März 2013 / Nr. 9.
[3] Homma S., Geiter O. (2004): Gänse und Menschen. Bereicherung oder Problem? http://www.kanadagans.de.
[4] Mueller-Töwe Jonas (2014): Gänsedreck sorgt für Ärger an Badeseen. In: Die Welt. http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article130001319/Gaensedreck-sorgt-fuer-Aerger-an-Badeseen.html. (13. Juni 2016).
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd
PETA.de/Entengaense

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Judith Stich, +49 30 6832666-04, [email protected]

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