Genthin: Fuchs tritt in illegales Tellereisen – PETA bietet 1000 Euro Belohnung für Hinweise

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Genthin / Stendal / Stuttgart, 8. Februar 2018 – Suche nach Tierquäler: Einem Medienbericht zufolge wurde am Morgen des 25. Januar, auf einem Acker zwischen Neuenklitsche und Kleinwusterwitz in Sachsen-Anhalt ein Fuchs, der in ein illegales Tellereisen getreten war, von Spaziergängern gefunden. Das Fangeisen hatte dem Fuchs den Oberkiefer zertrümmert und somit sein Entkommen verhindert. Er kämpfte um sein Leben. Die Polizei und der Tierschutzverein Genthin wurden alarmiert. Die Beamten ermitteln wegen Jagdwilderei und Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. Was aus dem Fuchs wurde, ist ungewiss, denn am Tag nach dem Auffinden waren Fuchs und Falle verschwunden. Die Tierrechtsorganisation PETA erstattete jetzt Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Stendal. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Fallenstellers führen. Zeugen, die Informationen zu dem Vorfall haben, können sich telefonisch an die Polizei in Genthin unter 03933/9550 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym.
 
„Der Täter, der das illegale Tellereisen ausgelegt hat, muss gefunden und zur Rechenschaft gezogen werden, denn Kinder, Hunde, Katzen und Wildtiere können schwere Verletzungen davon tragen, wenn sie in eine solche Falle hineingeraten“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Schlagen die Fanggeräte zu, hängen die Tiere oft schwer verletzt fest und leiden unter Angst und entsetzlichen Schmerzen, bis sie gefunden werden oder qualvoll sterben. Wir hoffen, dass unsere Belohnung dazu beiträgt, den Tierquäler zu finden.“
 
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
 
Bereits seit 1995 ist der Gebrauch von Tellereisen in der Europäischen Union verboten – der Handel mit den Fallen hingegen ist in Deutschland paradoxerweise noch erlaubt. Dadurch kommen die verbotenen Fallen immer wieder zum Einsatz. Tellereisen gelten zudem als „quälerische Fanggeräte“ im Sinne des § 19 Absatz 1 Nummer 9 des Bundesjagdgesetzes.
 
PETA setzt sich für ein grundsätzliches Verbot der Jagd ein. Wie auch andere Wildtiere dienen Füchse den Jägern lediglich als lebendige Zielscheibe. Weder aus wildbiologischer noch aus gesundheitlicher Sicht besteht ein Grund für die massenhafte Bejagung dieser Beutegreifer. Die Gefahr einer Krankheitsübertragung durch Füchse ist nahezu auszuschließen. Deutschland ist seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut, und der Fuchsbandwurm zählt zu den seltensten parasitären Infektionskrankheiten Europas. Die Jagd auf Füchse hat außerdem keine regulierenden oder reduzierenden Auswirkungen auf die Population, weil Verluste rasch durch Zuwanderung und steigende Geburtenraten ausgeglichen werden. Auch das von den Jägern vorgeschobene Argument des Artenschutzes ist Augenwischerei. Füchse ernähren sich vornehmlich von Mäusen. Populationsrückgänge betroffener Arten, wie beispielsweise dem Feldhasen, sind überwiegend auf den Lebensraumverlust und das schwindende Nahrungsangebot zurückzuführen. Hinzu kommt, dass die Jäger in Deutschland selbst jedes Jahr mehr als 200.000 Feldhasen töten.
 
Aufgrund dieser Fakten hat die Regierung in Luxemburg bereits im April 2015 ein Verbot der Jagd auf Füchse durchgesetzt.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Fallenjagd
PETA.de/Fuchsjagd
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Themen/Jagd
PETA.de/Whistleblower
 
Kontakt:
Katharina Wicke, +49 711 860591-535, [email protected]

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