Geplante Nutria-Tötung in Bad Münstereifel – PETA kritisiert Vorhaben und kündigt rechtliche Schritte an

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Bad Münstereifel / Stuttgart, 29. September 2017 – Die Stadt Bad Münstereifel will eine Nutria-Familie töten, die sich an der Erft im Stadtzentrum niedergelassen hat. Trotz Protesten von Bürgern und Tierschützern sollen die acht Tiere zur „Abwehr von Gefahren durch Bauten und Höhlen an der Erftmauer“ und wegen der „Ortshygiene“ zunächst mit Lebendfallen bejagt und dann getötet werden. Nun hat sich die Tierrechtsorganisation PETA eingeschaltet: In einem Schreiben an Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian teilt sie mit, im Falle einer rein „vorsorglichen“ Tötung der Biberatten wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz strafrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen zu prüfen. Laut Gesetz muss ein „vernünftiger Grund“ für das Töten eines Tieres vorliegen. Die Organisation fordert von der Stadt, die Nutria-Familie am Leben zu lassen und die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
 
„Die Stadt Bad Münstereifel will die Tierfamilie scheinbar nur aufgrund ihres schlechten Rufes töten lassen. Dies wäre nach unserer Auffassung ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz“, so Peter Höffken, Fachreferent bei PETA. „Wir fordern die Bürgermeisterin auf, tierfreundliche Maßnahmen zu ergreifen, anstatt die Tiere grundlos umzubringen.“
 
Nutrias unterliegen nicht dem Jagdrecht. Aus dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 Abs. 1) ergibt sich demnach, dass für das Fangen oder Töten der Tiere ein vernünftiger Grund vorliegen muss. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) in Nordrhein-Westfalen empfiehlt zur Prävention, Fütterungen in Parks und naturnahen Gewässern zu verhindern. Hinsichtlich einer etwaigen Tötung der Tiere betont das LANUV, dass „lokale mechanische Schutzmaßnahmen, z.B. Drahtgeflechte zum Schutz technischer Bauwerke […] wo immer möglich dem Fallenfang bzw. der Bejagung vorzuziehen“ sind [1].
 
Einem Informationsblatt des Landesverbandes der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern sowie des Wasser und Bodenverbandes "Boize-Sude-Schaale"
zufolge können letale Maßnahmen allenfalls dann beantragt werden, wenn Schäden in Gewässern eindeutig den Nutria zugeordnet und diese anhand von Fotos und Kartenmaterial dokumentiert werden können [2].
 
Ebenfalls aus rechtlichen Gründen zwingend notwendig ist, dass tierfreundliche Abwehrmaßnahmen vollständig ausgeschöpft werden müssen, bevor es zu etwaigen Tötungen kommt. Aktuelle Medienberichte lassen darauf schließen, dass tierfreundliche Maßnahmen bisher nicht umgesetzt wurden.
 
Die Nutria ist ein Pflanzenfresser. Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus Wasserpflanzen, Süßgräsern und Kräutern, im Winter auch aus Wurzeln und Rinde. Die Lebenserwartung der Nutria liegt in freier Wildbahn bei höchstens drei Jahren, die jährliche Sterberate liegt zwischen 60 und 80 Prozent. In Deutschland waren wiederholt hohe Populationseinbrüche durch Kälte zu verzeichnen. Andere Tierarten können durch die Anwesenheit von Nutrias profitieren, zum Beispiel verschiedene Vogelarten. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die Nutrias Lebensräume der Vögel verändern, etwa indem sie die Überwasservegetation auflockern.
 
1. LANUV NRW. Naturschutzinformationen. Aktualisiert am 5.09.2017. Online unter: http://neobiota.naturschutzinformationen-nrw.de/site/nav3/ArtInfo.aspx?ART=Tiere&ID=2b178c0d-dbba-4920-a9a6-7e3e580ddf83&MENU=Ma%C3%9Fnahmen
2. Landesverband der Wasser- und Bodenverbände Mecklenburg-Vorpommern: „Naturschutzrechtliche Zulässigkeit der Bejagung von Nutrias in Mecklenburg-Vorpommern“ Online unter: www.kjv-ludwigslust.de/images/170316_WBV_Nutria-1.pdf
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Jagd

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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