Geplante Taubentötung: PETA kritisiert Stadt Merseburg und kündigt rechtliche Schritte an

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Merseburg / Stuttgart, 11. Oktober 2017 – Das Grünflächenamt der Stadt Merseburg will Tauben töten, da diese Flächen am Busbahnhof bekoten und damit Menschen und Gebäude gefährden würden. Hierzu sollen die Tiere zunächst mit Futter in Fallen gelockt und schließlich getötet werden. In einem Schreiben hatte PETA das Grünflächenamt sowie das Ordnungs- und Veterinäramt bereits vor über drei Wochen aufgefordert, von der Tötung abzusehen. Der Plan verstößt nach Auffassung der Tierrechtsorganisation gegen § 17 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes. Demnach muss ein „vernünftiger Grund“ für das Töten eines Tieres vorliegen, das ist in Merseburg nicht der Fall. Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass der Vogelkot für Menschen zumeist ungefährlich ist und die Bausubstanz von Häusern nicht schädigt. PETA kündigt nun an, rechtliche Schritte zu prüfen, sollten die Tauben dennoch getötet werden. Die Organisation fordert von der Stadt, die Tauben am Leben zu lassen und die Voraussetzungen für ein friedliches Zusammenleben zu schaffen.
 
„Tauben haben genau wie wir ein Recht auf Leben. Sie nur wegen ihres schlechten Rufes zu töten, ist ganz klar tierschutzwidrig“, so Dr. Edmund Haferbeck, Leiter der Rechts- und Wissenschaftsabteilung bei PETA. „Wir fordern die Stadt Merseburg auf, tierfreundliche Maßnahmen zu ergreifen, anstatt die Tiere grundlos umzubringen.“
 
Vor zwei Jahren wollte Merseburg Taubenabwehrnetze am Busbahnhof anbringen und hatte Angebote entsprechender Anbieter eingeholt. Damals stuften die Stadtangestellten die Tötung der Tiere als tierschutzwidrig ein. Installiert wurden solche Netze offenbar dennoch nicht.
 
Die Einstufung von Tauben als Schädlinge findet keine Grundlage im Infektionsschutzgesetz und ist auch im tatsächlichen Sinne nicht haltbar. Etwa im Taubenkot enthaltene Krankheitserreger sind vogelspezifisch und für den Menschen zumeist ungefährlich. Dies ist mittlerweile durch zahlreiche Untersuchungen, zum Beispiel von der Erna-Graff-Stiftung belegt. Auch die oft zitierte Schädigung der Bausubstanz von Häusern durch Taubenkot ist mittlerweile widerlegt, etwa durch eine Untersuchung der TU Darmstadt.
 
Weitere Informationen:
http://www.erna-graff-stiftung.de/wp-content/uploads/2017/08/Gef%C3%A4hrdungseinstufung-der-Stadttauben.pdf
https://www.tierrechte.de/images/stories/Stadttauben/gutachtenbaustoffe.pdf

Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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