Gericht verbietet Standard-Tierversuche in der Lehre der Uni Bonn – Statement von PETA: Ein erster Schritt zum nötigen Paradigmenwechsel

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Köln / Bonn / Stuttgart, 28. August 2018 – Erfolg im Kampf gegen Tierversuche: Das Verwaltungsgericht Bonn hat eine Klage der Universität Bonn gegen eine Verfügung des nordrhein-westfälischen Landesamts für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz abgewiesen. Diese verbietet bestimmte Tierversuche an Mäusen zu Ausbildungszwecken. Das Verwaltungsgericht Köln hat nun die Rechtmäßigkeit bestätigt [1]. Die Entscheidung des Gerichts kommentiert Anne Meinert, Fachreferentin für Tiere in der Tierversuchsindustrie bei PETA.
 
„Diese Standardversuche sind ein Paradebeispiel für sinnlose, grausame Experimente, wie sie leider in der Lehre oft noch gang und gäbe sind. Die Entscheidung des Gerichts ist ein großer Fortschritt und läutet hoffentlich einen Wandel in der universitären Ausbildung ein. Das Tierschutzgesetz besagt, dass Tierversuche nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie unerlässlich sind – bei Versuchen wie an der Uni Bonn gibt es jedoch keinerlei Erkenntnisgewinn. Bei den beabsichtigten Experimenten wurden den Mäusen zum Beispiel Psychopharmaka oder Alkohol injiziert, bevor sie spezielle Herausforderungen, wie den Gang durch ein Labyrinth, meistern sollten. Das Verwaltungsgericht Köln hat ausgeführt, dass sämtliche Experimente ‚Standardversuche’ beziehungsweise ‚gebräuchliche Versuche’ sind. Daher sei davon auszugehen, dass es über diese Versuche bereits Filme oder Videos gebe – und sie somit nicht unerlässlich im Sinne des Tierschutzgesetzes sind. Was das Gericht bedauerlicherweise nicht verboten hat, sind Methoden, um ‚manuelle Fähigkeiten an den Mäusen zu erlernen’ – also etwa sie zu fangen, ihnen Injektionen zu setzen oder die Temperatur zu messen. Allerdings: Nordrhein-Westfalen gehört neben Bremen, Hessen, Thüringen und dem Saarland zu den fünf Bundesländern, in denen das Hochschulgesetz eine Freistellung von Tierversuchen im Rahmen der Ausbildung ermöglicht. Muster-Befreiungsanträge finden Interessierte auf der PETA-Website. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Freistellung bundesweit möglich wird. PETAs Motto lautet in Teilen, dass Tiere sind nicht dazu da sind, um an ihnen zu experimentieren. 2013 klagte die Uni Bonn schon einmal wegen Nicht-Genehmigung durch das Landesamt. Damals bekam die Uni Recht und die Versuche fanden statt. Jetzt hat das Gericht endlich im Sinne der Tiere entschieden. Bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung weite Kreise zieht.“
  
Das Statement kann auch in gekürzter Form verwendet werden.
 
 

Anne Meinert / © PETA Deutschland e.V.
 
Das druckfähige Motiv senden wir auf Anfrage gerne zu.
 
[1] http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/10_180822/index.php.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Themen/Tierversuche
http://studieren-ohne-tierversuche.de/
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]

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