Giftköder in Klein Rönnau ausgelegt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Klein Rönnau / Stuttgart, 2. Februar 2016 – Hinterhältige Tat im Kreis Segeberg: Einer Polizeimeldung zufolge fand ein Spaziergänger, der am vergangenen Freitagnachmittag mit einem Hund auf dem Wirtschaftsweg entlang des Sportplatzes in Klein Rönnau unterwegs war, mehrere mit violett eingefärbtem Giftweizen präparierte Wurststückchen. Die Giftköder wurden eingesammelt. Da möglicherweise weitere Köder ausgelegt wurden, rät die Polizei in Klein Rönnau zur besonderen Vorsicht. Das Polizei-Autobahn- und Bezirksrevier Bad Segeberg hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet unter der Telefonnummer 04551 88 40 um Hinweise. Um die Suche nach dem Täter zu unterstützen, setzt PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die sachdienliche Hinweise geben können, haben auch die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 7373341 oder per E-Mail an die Tierrechtsorganisation zu wenden – auch anonym. PETA weist darauf hin, dass die Halter von Hunden, die Opfer von präparierten Ködern wurden, in jedem Fall Anzeige bei der Polizei erstatten sollten. Auch verdächtige Funde sollen sofort bei der Polizei gemeldet werden.

„Der Täter muss schnellstmöglich gefasst werden, damit die Vierbeiner wieder sorglos spazieren geführt werden können“, betont Judith Pein im Namen von PETA Deutschland e.V. „Neben der Gefährdung für Hunde stellen Giftköder auch eine Gefahr für Kinder, Katzen und freilebende Tiere dar. Hundehalter sollten bei Spaziergängen jetzt besonders aufmerksam sein und im Falle eines Verdachts auf Verzehr von präparierten Ködern umgehend einen Tierarzt aufsuchen.“
Ende vergangenen Jahres wurde ein Rentner, der im Juli in Gaggenau Giftköder ausgelegt hatte, zu einer Geldstrafe verurteilt. Eine Nachbarin hatte ihn bei der Auslegung der Köder beobachtet und ihn angezeigt. PETA hatte eine Belohnung für Hinweise ausgelobt und diese bereits an die engagierte Frau ausgezahlt.

PETAs Tipps für Erste-Hilfe-Maßnahmen: Besteht der Verdacht, dass ein Tier einen mit Gift oder gefährlichen Gegenständen gespickten Köder gegessen hat, muss umgehend ein Tierarzt aufgesucht werden. Es besteht Lebensgefahr – das Tier kann an inneren Verletzungen qualvoll sterben. Bei Vergiftungserscheinungen wie Erbrechen, Durchfall, starker Unruhe oder Apathie, einer gelblichen Verfärbung der Schleimhäute, blassem Zahnfleisch, großen Pupillen, Atembeschwerden oder Krämpfen muss ebenfalls umgehend der Tierarzt aufgesucht werden – denn Gift wirkt schnell. Der Hund sollte beruhigt und angeleint werden. Ein Maulkorb oder eine Maulschlinge darf nicht angelegt werden, da Erstickungsgefahr bei Erbrechen droht. Ist das Tier bereits bewusstlos, sollte es in die stabile Seitenlage gebracht und die Atemwege freigehalten werden. Für eine schnelle Diagnose ist es sinnvoll, eine Probe des Köders oder des Erbrochenen mit zum Tierarzt zu nehmen.

Grundsätzlich fordert PETA die Einführung eines zentralen Meldesystems für Anschläge dieser Art. Durch eine Registrierung könnte die Bevölkerung frühzeitig über Köderwarnungen und Gefahrenschwerpunkte informiert werden, um Kinder und Tiere somit besser schützen zu können. Zugleich würde durch eine stringente Dokumentation der Fälle deutlich, wie häufig Hunde Opfer von Delikten werden.

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Giftkoeder
PETA.de/Tierquälerei
PETA.de/ZeugeVonGrausamkeit
PETA.de/Heimtierschutzgesetz

Das Video zur ersten Hilfe beim Hund:
PETA.de/Erste-Hilfe-für-den-Hund

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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