Gotha: Zwei Hunde in überhitztem Auto zurückgelassen – PETA erstattet Strafanzeige gegen Hundehalter und fordert Tierhalteverbot

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Gotha / Stuttgart, 22. September 2020 –Todesfalle Auto: In Gotha haben ein Mann und seine Begleiterin am 15. August zwei Hunde in einem Auto in der prallen Sonne zurückgelassen. Einem Medienbericht zufolge mussten die Vierbeiner mindestens eine Stunde ohne Frischluft in dem Wagen ausharren. Aufmerksame Bürger bemerkten die bellenden Hunde und wandten sich an die Polizei. Die Beamten machten die Halter ausfindig, woraufhin die Hunde schließlich aus dem Auto gerettet werden konnten. Den Mann und seine Begleiterin erwartet eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Dieses untersagt es, Tieren länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen. Auch die Tierrechtsorganisation PETA erstattete nun bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Strafanzeige gegen die Hundehalter und fordert zudem ein Tierhalteverbot für die Beschuldigten.
 
„Viele Hundehalter unterschätzen die Auswirkungen der Sommerhitze auf Vierbeiner, wenn sie diese in Autos zurücklassen. Hunde werden in den überhitzten Fahrzeugen schnell unruhig, kratzen an den Fenstern und geraten in Panik. Dies verschlimmert die lebensgefährliche Situation zusätzlich. Für sie kommt dann oft jede Hilfe zu spät“, so Jana Hoger, Fachreferentin für tierische Mitbewohner bei PETA. „Wer Hunde bei warmen Außentemperaturen im Auto zurücklässt, riskiert das Leben der Tiere und muss mit einer Strafanzeige rechnen.“
 
Brenzlige Situationen vermeiden und im Ernstfall schnell handeln – Hintergrundinformationen
Bereits wenige Minuten in der Sonne reichen, um ein geparktes Auto auf bis zu 70 Grad Celsius zu erhitzen. Doch auch ein Schattenparkplatz oder ein leicht geöffnetes Fenster schaffen bei diesen Temperaturen keine Abhilfe. Da Hunde nur wenige Schweißdrüsen haben und sich hauptsächlich über Hecheln abkühlen, erleiden sie im heißen Wageninneren schnell irreparable Organschäden oder einen Herzstillstand.
 
Entdecken Menschen an einem warmen Tag einen Hund im Auto, ist schnelles Handeln gefragt. Sollte der Wagenbesitzer nicht auffindbar sein, muss umgehend die Polizei gerufen werden. Befindet sich der Hund bereits in Todesgefahr – Anzeichen dafür sind Taumeln, eine dunkle Zunge, glasige Augen, starkes Hecheln oder Erbrechen – sollten Tierfreunde in Betracht ziehen, die Scheibe einzuschlagen. Dies kann unter Umständen rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, allerdings sind PETA keine Fälle bekannt, in denen rechtliche Folgen für Tierretter entstanden sind. Sollte das Auto auf einem Supermarktparkplatz stehen und das Tier noch außer Gefahr ist, lässt sich der Fahrzeughalter ausrufen. Kann der Hund aus dem Auto befreit werden, sind sofort Erste-Hilfe-Maßnahmen erforderlich. Auch wenn sich der Zustand des Tieres durch die Versorgung scheinbar verbessert, muss der Hund wegen möglicher Folgeschäden der inneren Organe umgehend tierärztlich untersucht werden.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Hotdogs
PETA.de/Todesfalle-Auto-Martin-Brambach
 
Pressekontakt:
Julia Zhorzel, +49 711 860591-536, [email protected]
 

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