Härtere Sanktionen gegen illegale Nerzfarm in Rahden

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Rahden / Gerlingen, 19. September 2012 – Noch immer werden ein Dutzend illegaler Nerzfarmen in Deutschland betrieben. Nachdem PETA Deutschland e.V. gegen die tierquälerische Anlage in Rahden Strafanzeige erstattet hatte, schrieb die Tierrechtsorganisation nun den Landrat des Kreises Minden-Lübbecke, Dr. Ralf Niermann, sowie die politischen Kreisverbände mit der Bitte an, den Tierschutz auf die Tagesordnung zu setzen und sich für weitere Zwangsgelder gegen die Pelzfarmer stark zu machen. Zugleich setzte PETA die Politiker über die aktuelle rechtliche Situation in Kenntnis und stellte den Kreisverwaltungen Informationen über die neuesten Urteile der Verwaltungsgerichte Schleswig und Greifswald gegen weitere Nerzfarmbetreiber zur Verfügung.

„Bürger, Justiz und Kreisverwaltung müssen Hand in Hand gegen die illegalen Nerzfarmen vorgehen“, so Frank Schmidt, Kampagnenleiter bei PETA. „Durch zeitfressende Klagen und Berufungsverfahren spekulieren die Betreiber auf Profit. Die Behörden könnten mit weiteren Zwangsgeldern den Pelztierzüchtern einen Strich durch die Rechnung machen.“

Die Verwaltungsgerichte in Greifswald, Münster und Düsseldorf wiesen Klagen der Nerzfarmbetreiber hinsichtlich der bestehenden Gesetzeslage zum Schutz der Tiere sowie der abgelaufenen fünfjährigen Übergangsfrist ab. Zuletzt hatte die Stadt Bielefeld ein Zwangsgeld von 24.000 Euro gegen eine ansässige Nerzfarm verhängt – das Verfahren läuft noch.

Die Organisation macht auch darauf aufmerksam, dass sich der Bundesrat jüngst für ein grundsätzliches Haltungsverbot von Tieren auf Pelzfarmen aussprach. Dabei argumentierte der Agrarausschuss des Bundesrats: „Es besteht kein vernünftiger Grund, Pelztiere zur Pelzgewinnung zu halten und zu töten.“

Nach knapp 15 Jahren Beratungszeit hat die Bundesregierung 2006 erstmals Haltungsvorgaben für Tiere auf Pelzfarmen beschlossen. Nach fünf Jahren Übergangsfrist ist am 11. Dezember 2011 die dritte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) in Kraft getreten. Nerzkäfige dürfen seitdem nicht mehr übereinandergestapelt werden und jedem Nerz muss mindestens ein Quadratmeter, bei einer Minimum-Käfiggröße von drei Quadratmetern, zur Verfügung stehen.

In einer interaktiven Deutschlandkarte hat PETA Informationen zu den illegalen Nerzfarmen zusammengetragen.

 


Tierquälerei auf Nerzfarmen / © PETA Das Foto ist auf Anfrage auch in druckfähiger Qualität erhältlich.

 

Weitere Informationen:
PETA.de/Illegalepelzfarmen
Pelzfarm.info

Kontakt:
Judith Stich, 030 6832666-04, [email protected]

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