Heimatlose Katzen in Not – PETA appelliert an Bad Bentheimer Fachklinik, eine Versorgung der Tiere weiterhin zu ermöglichen / Forderung nach Kastrationspflicht

PETA Logo
Bad Bentheim / Gerlingen, 18. Januar 2013 – Sie haben kein Zuhause und sind schutzlos der klirrenden Kälte ausgeliefert. Dennoch dürfen die heimatlosen Katzen in Bad Bentheim nicht mehr auf dem Gelände der örtlichen Fachklinik von Tierschützern betreut werden. Wie PETA Deutschland e.V. erfuhr, hat Klaus Kinast, Geschäftsführer des Gesundheitszentrums, die Versorgung der Tiere untersagt. Und das obwohl das Gelände jahrelang von der Initiative „Katzenfreunde Bad Bentheim“ als Futterstelle für die Katzen genutzt werden konnte. Die Tierrechtsorganisation appellierte nun in einem Schreiben an Klaus Kinast, die Versorgung der Tiere weiterhin zu ermöglichen. PETA hat zudem die Fraktionen des Landkreises Grafschaft Bentheim angeschrieben, um sich für eine Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten einzusetzen. Die Einführung dieser Maßnahme ist die einzig zukunftsfähige Lösung, um die Population heimatloser Katzen in der Stadt langfristig einzudämmen und somit das Leid der Tiere zu reduzieren.

„Wir hoffen, dass sich Herr Kinast ein Herz nimmt und gemeinsam mit den Katzenfreunden eine praktikable und tierfreundliche Lösung findet“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Die Arbeit von Katzenschutzgruppen, die heimatlose Tiere kastrieren und betreuen und damit Tierleid mindern, ist unverzichtbar.“

Heimatlose Katzen sind die Nachkommen unkastrierter Katzen aus Privathaushalten. Viele der Katzen leiden an Hunger, sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Besonders im Winter sind die domestizierten Tiere der nasskalten Witterung hilflos ausgesetzt. Katzen, die nicht tierärztlich behandelt oder von Menschen versorgt werden, sterben häufig auch an leicht zu behandelnden Krankheiten.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland Kastrationsgebote bislang über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 170 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Vielmehr ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend von Tieren.

 


Menschen können verhüten, Katzen nicht / Copyright: Bartek Langer/PETA

 

Bild in druckfähiger Auflösung:
Fotos.peta.de/details.php?image_id=2744

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

Kontakt

Kontakt
Kopieren