Helmstedt: Welpe gefesselt und ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Helmstedt / Stuttgart, 2. November 2017 – Suche nach Tierquäler: Einer Polizeimeldung zufolge fand eine Passantin am Dienstagnachmittag gegen 14.20 Uhr einen etwa 3 bis 4 Monate alten Australian Shepherd-Welpen, der sich unter der Autobahnbrücke der A2 an der Straße Magdeburger Warte in einer Mauernische verkrochen hatte. Die Frau alarmierte die Polizei. Die Beamten entdeckten an dem Tier Verletzungen an den Beinen und am Mund. Wahrscheinlich wurde der Welpe mit Kabelbindern gefesselt und dann ausgesetzt. Die Fesselung hatte er dann offensichtlich durchbissen und sich selbst befreit. Der nicht gechippte Hund wurde tierärztlich behandelt und wird nun bei einer Familie aufgepäppelt. Die Polizei hat Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen und bittet Zeugen, die möglicherweise Hinweise zu dem ursprünglichen Tierhalter geben können, sich unter der Telefonnummer 05351 521-0 an das Polizeikommissariat in Helmstedt zu wenden. Um die Suche nach dem Tierquäler zu unterstützen, setzt PETA nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die den ehemaligen Halter überführen, aus. Zeugen können sich ebenso telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese skrupellose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Das Fesseln und rücksichtslose „Entsorgen“ des Welpen ist eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz und der Täter muss zur Rechenschaft gezogen werden! Es kann nicht sein, dass Tiere wie Wegwerfware behandelt werden. Hätte der Welpe es nicht geschafft, sich von seinen Fesseln zu befreien und wäre er nicht gefunden worden, so wäre er qualvoll gestorben.“
 
Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
 
Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Themen/Tierische_Mitbewohner
PETA.de/Themen/Zucht
 
Kontakt:
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected]
 

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