Hund an Eisenkette in Haren gehalten – Veterinäramt schaltet sich umgehend ein

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Haren (Ems) / Gerlingen, 20. April 2012 – Nachdem Ermittler der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. im Rahmen einer Recherche im niedersächsischen Haren auf eine tierquälerische Hundehaltung stießen und das zuständige Veterinäramt Landkreis Emsland darüber in Kenntnis setzten, schaltete sich das Amt noch am gleichen Tag ein und beseitigte den Missstand. Der Berner Sennenhund wurde an einer schweren Eisenkette gehalten, was laut der Tierschutz-Hundeverordnung nicht zulässig ist. Mit Hinblick auf den positiven Ausgang des Falls ermutigt PETA alle tierlieben Menschen dazu, Vernachlässigung, Misshandlung und Quälerei von Tieren entweder der Organisation oder den zuständigen Behörden umgehend zu melden. Zahllosen Tieren kann auf diese Weise das Leben gerettet werden.

„Eine solche Haltung des Hundes ist unverantwortlich, wer weiß, wie lange das arme Tier unter diesen Bedingungen zu leiden hatte“, so Carola Schmitt, Kampagnenleiterin bei PETA. „Wir bedanken uns beim Veterinäramt Landkreis Emsland für das vorbildliche Engagement und den schnellen und vor allem effektiven Einsatz vor Ort.“

PETA weist darauf hin, dass die Anbindung bei Hunden, die im Freien gehalten werden, mindestens sechs Meter lang sein und frei gleiten muss. Ferner schreibt die Tierschutz-Hundeverordnung vor, dass das Anbindematerial „von geringem Eigengewicht zu sein hat und so beschaffen sein muss, dass sich der Hund nicht verletzen kann“.

Meldungen über Missstände wie diesen erhält PETA beinahe täglich. Sollten auch Sie Zeuge von Grausamkeiten an Tieren werden, gilt Folgendes zu beachten: Finden Sie als Erstes die Adresse und Telefonnummer der in Ihrer Stadt für den Tierschutz zuständigen Vereine und Behörden heraus und bitten Sie diese um Mithilfe. Legen Sie den Zuständigen eine präzise, schriftliche Aussage darüber vor, was Sie gesehen haben – falls möglich, legen Sie auch Fotos bei. Machen Sie sich immer genaue Notizen zu den Kontaktpersonen und zum Gesprächsverlauf. Geben Sie niemals ein Schreiben oder Dokument weiter, ohne eine Kopie für die eigenen Akten angefertigt zu haben. Bringen Sie immer zum Ausdruck, dass Sie auf die konsequente Verfolgung des Falls bestehen. Bleiben alle eventuellen Bemühungen der Zuständigen ohne zufriedenstellendes Ergebnis, wenden Sie sich mit dem Anliegen an deren Vorgesetzte.

Falls Sie persönlich Zeuge eines Aktes von Grausamkeit an Tieren waren, können Sie sich auch an Ihre örtliche Polizeistation wenden und direkt Anzeige gegen die betreffenden Tierquäler erstatten.

 

 

Weitere Informationen:
www.peta.de/web/kettenhunde.2566.html
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/tierschhuv/gesamt.pdf
www.peta.de/web/wenn_sie_zeuge.989.html

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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