Hund in Wasserzisterne entsorgt: Vater und Sohn müssen sich vor dem Amtsgericht Gotha verantworten

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Gotha / Gerlingen, 7. Mai 2012 – Nachdem sie sich im vergangenen Jahr ihres Labrador-Mischlings in einer Wasserzisterne entledigen wollten, weil sie sich mit der Haltung überfordert fühlten, müssen sich ein Vater und dessen Sohn aus Gotha am morgigen Dienstag wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor dem Amtsgericht Gotha verantworten. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V., die in diesem Fall eine Belohnung für Hinweise aussetzte, fordert nun ein hartes Durchgreifen der Justiz und damit ein Zeichen für den Tierschutz.

„Es ist erfreulich, dass die Polizei die herzlosen Tierquäler ermitteln konnte und die Täter nun für ihr grausames Verhalten zur Rechenschaft gezogen werden“, so Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Immer wieder werden hilflose Tiere Opfer von Missbrauch und Gewalt – dabei ist Tierquälerei kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat. Tiermissbrauch kann Symptom einer schwergreifenden psychischen Störung sein.“
Die beiden Tierquäler hatten den Mischling, dessen Mund mit Paketklebeband zugeschnürt war, im März 2011 in eine vier Meter tiefe Zisterne geworfen und zusätzlich mit zwei alten Matratzen abgedeckt. Glücklicherweise bemerkten Passanten das Jaulen des Hundes und alarmierten umgehend die Polizei. Das Tier, das anschließend in einer Tierklinik behandelt wurde, überstand die Misshandlung ohne körperliche Verletzungen.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen.

Tierquälerei ist nach §17 des deutschen Tierschutzgesetzes eine Straftat und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

 

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/staatsanwalt

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

 

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