Hunde-Elend in Erfurt – Justizministerium verfügt Wiederaufnahme der Ermittlungen

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Erfurt / Gerlingen, 17. Dezember 2012 – Es waren aufschreckende Bilder, die Ermittler der Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. im Frühjahr 2010 veröffentlichten und zur Anzeige brachten: Rund 30 Schäferhunde lebten in einer alten Industriehalle in Erfurt-Gispersleben, eingesperrt in engen Zwingern, ohne jegliche sozialen Kontakte. Nach monatelangem Stillstand, und einer weiteren Dienstaufsichtsbeschwerde seitens PETA, hat das Thüringische Justizministerium nun eine Wiederaufnahme der Ermittlungen gegen die Hundehalter und das handlungsunwillige Veterinäramt Erfurt verfügt. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft Erfurt das Verfahren eingestellt – trotz eines Gutachtens des Thüringer Landesamts für Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz (TLLV), die das Leiden der Hunde eindeutig bestätigte. Die Veterinärbehörde sieht sich bis heute nicht in der Pflicht, effektive Auflagen gegen die katastrophale Hundehaltung zu erteilen. An den dortigen Missständen hat sich bis heute kaum etwas geändert.

„Es ist bedauerlich, dass es einen enormen Aufwand bedarf, damit ordnungsgemäße Ermittlungen eingeleitet werden – und das, trotz eindeutiger Belege, die PETA mittels Undercover-Aufnahmen erbrachte“, so Dr. Edmund Haferbeck, rechtlicher Berater bei PETA.

Die Halter aus Erfurt-Gispersleben, Mitglieder im Verband für das Deutsche Hundewesen (VDH), bildeten die Schäferhunde zu Schutzhunden aus. Doch die Haltung der Tiere entsprach nicht den gesetzlichen Bestimmungen. Wie PETA-Ermittler dokumentieren konnten, wurden die Hunde unter anderem in Zwingern eingesperrt, die teilweise zu klein waren. Entgegen der Tierschutz-Hundeverordnung befanden sich die Zwinger in einer geschlossenen Halle, ohne Sicht nach draußen.

PETA weist darauf hin, dass eine Zwingerhaltung niemals den Bedürfnissen sozialer Tiere entsprechen kann. Vorgeschrieben ist, dass Hundehalter, die ihre Tiere in Zwingern halten, für ausreichend Auslauf im Freien sorgen müssen und den Tieren genügend Zeit und Aufmerksamkeit schenken. Da die Erfüllung dieser Auflagen jedoch kaum überprüfbar ist, fordert PETA ein Verbot sowohl der Zwinger- als auch der Anbindehaltung.

Aktenzeichen der Instanzen:
Staatsanwaltschaft Erfurt, Az.: 821 Js 10193/10
Generalstaatsanwaltschaft Jena, Az.: 284 Zs 863/10
Justizministerium des Freistaates Thüringen: Az.: 3132/aE-854/11

Weitere Informationen:
PETA.de/web/erfurthunde.3206.html
PETA.de/web/vdhbodensee.4444.html

Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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