Nach Hundebiss in Fellbach: PETA fordert Einführung eines Hundeführerscheins in Baden-Württemberg

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Fellbach / Stuttgart, 24. Mai 2017  Verantwortungslose Hundehaltung: Einem Medienbericht zufolge führte ein 26-Jähriger am Montag den Rottweiler einer Bekannten aus, als dieser ihn plötzlich während des gemeinsamen Spiels angriff. Anwohner kamen dem Mann, der anschließend stationär behandelt wurde, zu Hilfe. Das Ordnungsamt Remshalden wird nun entscheiden, was mit dem Hund geschieht. Angesichts dieses Vorfalls fordert die Tierrechtsorganisation PETA die Einführung eines sogenannten Hundeführerscheins in Baden-Württemberg: Ein solcher Nachweis kann sicherstellen, dass Hundehalter sachkundig mit ihrem Tier umgehen und die Signale ihres Vierbeiners richtig deuten. Eine funktionierende Kommunikation zwischen Hund und Halter ist unerlässlich, um Beißvorfälle zu verhindern. Zudem vermittelt das Training Kenntnisse über die Anforderungen der Hundehaltung, die für ein tiergerechtes Leben der Hunde unerlässlich sind.
 
„Vermutlich hat eine Situation während des gemeinsamen Spiels den Hund derart verunsichert, dass er zu einem Angriff überging. Möglicherweise fehlte dem Mann die nötige Sachkenntnis, daher hätte er gar nicht alleine mit dem Hund spazieren gehen dürfen. Die wahre Ursache für derartige Vorfälle ist beim Menschen zu suchen – nicht bei Tier, da viele Halter ihre Hunde nicht richtig einschätzen können“, so Dörte Röhl, Tierärztin und Fachreferentin bei PETA. „Jeder Hund, der falsch gehalten und behandelt wird, kann zu einer Gefahr für den Menschen werden – unabhängig davon, ob er einer ‚Rasse‘ angehört oder ein Mischling ist.“

Der Hundeführerschein sieht vor, dass künftige Halter bereits vor Aufnahme eines Hundes einen Theoriekurs absolvieren, bei dem sie das notwendige Fachwissen über eine tiergerechte Haltung und Aspekte wie Kommunikation und Bedürfnisse von Hunden erwerben. Anschließend an den theoretischen Kurs folgt für Halter und Hund ein gemeinsames obligatorisches Praxisseminar in einer Hundeschule.

Als erstes deutsches Bundesland hat Niedersachsen einen Sachkundenachweis für Hundehalter beschlossen – der allgemeine Hundeführerschein ist dort seit Juli 2013 verpflichtend. Wer in München nach dem 01.05.2014 einen Hundeführerschein absolviert hat, kann sich ein Jahr lang von der Hundesteuer befreien lassen. In Mannheim gilt eine zweijährige Steuerbefreiung für alle Hunde, deren Halter den Hundeführerschein nach dem 1. Januar 2016 erworben haben. Wer in Berlin ab dem 1. Januar 2017 einen Hund neu aufnimmt, ist dazu aufgefordert, sich die notwendige Sachkunde anzueignen.
Die Einführung eines Hundeführerscheins hat einen weiteren Vorteil: Sie kann Menschen, die sich noch nicht ausführlich mit dem Thema Hundehaltung auseinandergesetzt haben, von einem eventuellen Impulskauf abhalten. Jedes Jahr landen 80.000 Hunde in deutschen Tierheimen, darunter sehr viele Tiere, die unüberlegt „angeschafft“ wurden.

Weitere Informationen:
PETA.de/Hundefuehrerschein

Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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