Hundehölle Tettnang

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Tettnang / Gerlingen, 20. März 2012 – Nachdem die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. vor fast genau einem Jahr eine Strafanzeige gegen Paul Z. aus Tettnang erstattet hatte, erhob nun die Staatsanwaltschaft Ravensburg Anklage gegen den Hundezüchter. Dem Mann werden schwerwiegende Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Umgang mit seinen Hunden vorgeworfen, die er in einer verlotterten Zwingeranlage im Wald von Bürgermoos hält. Grundlage der Strafanzeige waren umfangreiche und kontinuierliche Undercover-Aufnahmen von PETA, welche die tierquälerische Haltung der Hunde unmissverständlich dokumentierten.

„Es ist immer wieder festzustellen, dass potenzielle Tierquäler und die zuständigen Behörden auf Abwiegelung ausgerichtet sind, obwohl die Videobeweise, begleitet durch Zeugenaussagen, eindeutig und nicht fehlinterpretierbar sind“, sagt Dr. Edmund Haferbeck, wissenschaftlicher Berater bei PETA. „Im Bereich des Tierschutzes funktionieren rechtsstaatliche Mechanismen auf der Ebene der kommunalen und kreislichen Veterinärbehörden schon seit Jahren nicht mehr.“

PETA weist darauf hin, dass sowohl Züchter Paul Z., der mit einer Behördenangehörigen des Landratsamtes Ravensburg verheiratet ist, als auch die örtlichen Behörden mehrfach in der Vergangenheit abgestritten haben, dass es sich in diesem Fall um tierschutzwidrige Missstände handelt – stattdessen haben sie PETA diffamiert.

Während die Staatsanwaltschaft gegen den Züchter Anklage erhoben hat, wurde das Ermittlungsverfahren gegen die Veterinärbehörde und die Züchter-Ehefrau/Veterinärin Dr. Daniela Z. eingestellt. PETA hält es für dringend notwendig, zu prüfen, ob das Verhalten von Daniela Z. als Miteigentümerin der Hundezucht tatsächlich nur mit „befremdlich“ beschrieben werden kann – wie die Staatsanwaltschaft Ravensburg hinsichtlich der Missstände in der Hundezucht verlauten ließ.

Bei ihrer Recherche im Januar 2011 hatten PETA-Ermittler die Missstände in einem Waldstück in Tettnang-Bürgermoos dokumentiert. Die dort gezüchteten Schäferhunde hatten demnach keinen Auslauf, die hygienischen Bedingungen waren katastrophal, alle Tiere schienen an Durchfall zu leiden. Die Anlage und die Zwinger wiesen erhebliche bauliche Mängel auf.

Az.: 12 und 31 Js 4487/11 Staatsanwaltschaft Ravensburg
Weitere Informationen:
www.peta.de/vdh

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Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]

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