Illegales Schächten: Schlachthofbetreiber nach Strafanzeige durch PETA zu Geldstrafe verurteilt

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Salzgitter / Stuttgart, 13. Dezember 2016 – Das Amtsgericht Salzgitter verurteilte gestern, 12. Dezember, den Betreiber eines Salzgitter Schlachtbetriebes zu einer Geldstrafe von 1.350 Euro. Er hatte vor fast zwei Jahren ohne Erlaubnis mindestens ein Schaf geschächtet. Dazu kommentiert Krishna Singh, Justiziar bei PETA:
 
„Die Tierrechtsorganisation PETA begrüßt die Verurteilung durch das Amtsgericht Salzgitter. Das Schächten ist Tierquälerei und eine Straftat, die hart bestraft werden muss. Der Schlachthofbetreiber kommt hier mit einem blauen Auge davon, wünschenswert wäre eine angemessenere Verurteilung.“
 
Im November 2013 erstattete PETA Strafanzeige gegen zwei Betreiber eines Schlachtbetriebes aus Salzgitter. Der Tierrechtsorganisation war ein Video zugespielt worden, auf dem das Schächten  dokumentiert war. Bei vollem Bewusstsein wird beim Schächten den Tieren die Kehle durchgeschnitten. Dabei handelte der Betrieb ohne Genehmigung. PETA schaltete sowohl das örtliche Veterinäramt als auch das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium ein. Nach fast zweijährigen Ermittlungen und weiterer Zuarbeit durch PETA hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Mai 2015 Anklage gegen den Beschuldigten erhoben, der heute verurteilt wurde. Der gegen den zweiten Beschuldigten beantragte Strafbefehl wegen Tierquälerei wurde bereits im Juli 2015 rechtskräftig; es wurde eine Geldstrafe von 450 Euro verhängt.
 
Wir weisen darauf hin, dass das Statement auch in gekürzter Form verwendet werden kann.
 

Krishna Singh / © PETA
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