Iserlohn: Meerschweinchen ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Iserlohn / Stuttgart, 27. August 2018 – Suche nach Tierquäler: Dem Tierschutzverein Iserlohn und Umgebung e.V. zufolge wurden am Samstag neun lebende sowie zwei tote Meerschweinchen am Honselweg in Iserlohn-Letmathe gefunden. Eines der toten Tiere lag wahrscheinlich schon etwa zwei Wochen im Gebüsch. Drei schwangere Weibchen, zwei unkastrierte Böcke sowie vier weitere kleine Meerschweinchen wurden von Mitarbeitern und Unterstützern des Iserlohner Tierheims eingefangen und untersucht. Um den ehemaligen Halter zu überführen, setzt PETA jetzt eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise, die zu seiner Verurteilung führen, aus. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Meerschweinchen stammen, können sich telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an die Tierrechtsorganisation wenden – auch anonym.

„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Der Tierhalter hätte genug Verantwortungsbewusstsein zeigen und ein Tierheim oder einen Tierschutzverein um Hilfe bitten müssen. Die Meerschweinchen einfach auszusetzen und einem ungewissen Schicksal zu überlassen, ist tierschutzwidrig und muss bestraft werden. Wären die Meerschweinchen nicht zeitnah gefunden worden, wären noch weitere Tiere qualvoll gestorben.“
 
Einem tierischen Begleiter ein Zuhause zu geben, ist eine langfristige und verantwortungsvolle Aufgabe. Insbesondere Meerschweinchen werden oft als pflegeleichte, anspruchslose Tiere und „Spielgefährten“ für Kinder angeschafft – für die sozialen Tiere, die ursprünglich in Gruppen in Südamerika leben, eine folgenschwere Fehleinschätzung. Alle Jahre wieder werden tausende Tiere – besonders in der Ferienzeit und nach dem Weihnachtsfest – in den ohnehin schon überfüllten Tierheimen abgegeben. Im schlimmsten Fall werden sie einfach ausgesetzt. Ausgesetzte Tiere müssen umgehend der Polizei oder dem örtlichen Tierschutzverein gemeldet werden, weil sie sonst keine oder nur geringe Überlebenschancen haben.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 Tierschutzgesetz verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllen kann. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:

PETA.de/Tierqual
PETA.de/Whistleblower
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/AnimalHoarding
PETA.de/Themen/Meerschweinchen
 
 
Kontakt: 
Denis Schimmelpfennig, +49 711 860591-528, [email protected] 

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