Kaninchen in zwei Hälften gehackt – PETA setzt 500 Euro Belohnung aus

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Michelstadt (Odenwaldkreis) / Gerlingen, 25. Oktober 2011 – Und wieder ein Fall von Tierquälerei im Odenwaldkreis: Tierquäler haben in Michelstadt zwei Kaninchen aus ihrem Freigehege entführt und eines der Tiere in zwei Hälften gehackt. Aufgrund der glattflächigen Schnittfläche haben die Unbekannten für ihre grausame Tat vermutlich ein großes Messer oder gar eine Machete benutzt, wie es heißt. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ergreifung der Täter führen. Zeugen wenden sich bitte an PETA unter der Telefonnummer 0152 37325400 oder direkt an die zuständige Polizeiinspektion.

„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Carola Schmitt, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schreckt der Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt, wobei die weitaus größte Anzahl der Missbrauchsfälle unentdeckt bleibt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Der Mord an dem Kaninchen ist bereits der dritte Fall von Tierquälerei in den vergangenen vier Wochen im Odenwaldkreis, wie örtliche Medien berichten. In Erbach wurde Anfang November einer Katze eine Drahtschlinge um den Hals gelegt. Entlang des Mümlingtals von Beerfelden bis Bad König hat ein Unbekannter mit Nägeln und Rasierklingenstücken gespickte Fleischwurst-Köder ausgelegt, die von Hunden aufgenommen wurden. Fünf Tiere sollen daran gestorben sein.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen. Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/staatsanwalt

Interviewkontakt:
Carola Schmitt, 07156 1782824, [email protected]

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