Kastrationsgebot verhindert Katzenleid – PETA schreibt offenen Brief an Stadtverordnete Apel

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Wiesbaden / Stuttgart, 30. Juli 2014 – Lohnender Aufwand gegen Tierleid: Anlässlich der aktuellen Debatte um die Einführung eines Kastrationsgebotes in Wiesbaden hat PETA Deutschland e.V. die Stadtverordnete Michaela Apel in einem offenen Brief angeschrieben, um sie auf die Dringlichkeit eines Kastrationsgebotes für Freigänger-Katzen hinzuweisen. Die SPD-Fraktionsabgeordnete hatte im Vorfeld Bedenken gegen eine solche Regelung ausgesprochen, da sie den Verwaltungsaufwand fürchtete. Die Tierrechtsorganisation weist in ihrem Schreiben auf das Paderborner Modell hin das zeigt, dass diese Aufgabe durchaus zu bewältigen ist und Erfolge zeitigt. Auch die CDU hatte gefordert, bis Ende des Jahres etwas gegen das Leid der heimatlosen Katzen zu unternehmen. PETA betont, dass die Einführung einer Kastrations- und Registrierpflicht für Freigänger-Katzen in Privathaushalten als tierfreundliche Maßnahme die einzig zukunftsfähige Lösung ist, um die unkontrollierte Vermehrung der Tiere in der Stadt nachhaltig zu reduzieren.

„Politische Maßnahmen sind unabdingbar: Katzenhalter müssen in die Pflicht genommen werden, ihre Tiere zu kastrieren. Nur auf diese Weise kann die Überpopulation und das Leid der Freigänger-Katzen langfristig gesenkt werden“, so Lisa Wittmann, Fachreferentin bei PETA Deutschland e.V. „Die Stadt darf sich nicht aus der Verantwortung ziehen. Im Zweifelsfall müssen heimatlose Katzen als Fundtiere gelten – für eine artgerechte Unterbringung wäre dann sie zuständig.“
 
Heimatlose Katzen wurden entweder ausgesetzt oder sind die Nachkommen ausgesetzter Tiere. Die domestizierten Tiere sind für ein Leben in freier Wildbahn nicht gerüstet: Sie leiden unter der Witterung und an Hunger, viele von ihnen sind krank, verletzt oder werden Opfer von Jägern oder Tierquälern. Zugleich vermehren sich die Tiere unkontrolliert: Eine unkastrierte Katze kann im Normalfall zwei mal im Jahr vier bis sechs Nachkommen zeugen und diese sind wiederum ab dem 5. Lebensmonat geschlechtsreif. So können eine einzige Katze und ihre Nachkommen rein rechnerisch in nur sieben Jahren 420.000 weitere Katzen in die Welt setzen. Unkastrierte Freigänger-Katzen aus Privathaushalten verschärfen das Leid der Tiere.

Während in Österreich die Kastrationspflicht fest im Tierschutzgesetz verankert ist, werden in Deutschland bislang Kastrationsgebote über die Städte und Gemeinden geregelt. Nachdem Paderborn bereits 2008 das Kastrationsgebot für Freigänger-Katzen in Privathaltung eingeführt hatte, zogen inzwischen über 250 Städte und Gemeinden nach. Die Kastrationspflicht, die auch von der Bundestierärztekammer empfohlen wird, bedeutet weder für die Städte und Gemeinden noch für Steuerzahler Mehrkosten. Doch ist sie ein wichtiges Signal an Katzenhalter und stärkt zugleich den Tierschutz im Einsatz gegen das Elend der Tiere.

Das Schreiben an Stadtverordnete Michaela Apel kann hier eingesehen werden.
 

Weitere Informationen:
PETA.de/Katzenkastration
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Haustiere
 
Kontakt:
Judith Stich, +49 (0) 30 – 68 32 666 04, [email protected]

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