Katzen in Aull misshandelt und getötet – PETA setzt 1.000 Euro Belohnung für Hinweise aus

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Aull / Gerlingen, 10. Januar 2014 – Brutale Tierquälerei im Rhein-Lahn-Kreis: Ein oder mehrere Täter haben Anfang Dezember einem Kater durch einen Schlag mit einem harten Gegenstand schwere Kopfverletzungen zugefügt. Das Tier wurde in der Oberdorfstraße in Aull aufgefunden. Einen Monat später entdeckten Anwohner derselben Straße eine andere Katze tot in einem Gully – unter anderem mit Frakturen des Rückgrates und mehreren gebrochenen Knochen. Tierärzte stellten fest, dass es sich bei den Verletzungen der beiden Tiere nicht um die Folgen von Verkehrsunfällen handelt. Daher ermittelt die Polizei Diez wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und bittet um Hinweise. Um die Ermittlungen der Polizei zu unterstützen, setzt die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. nun eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro für Informationen aus, die zur Ermittlung und Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Hinweise zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per E-Mail oder telefonisch unter 01520 73 733 41 an PETA oder direkt an die zuständige Polizeiinspektion Diez unter der Telefonnummer 06432 60 10.

„Bitte helfen Sie mit, diese Tat aufzuklären“, so Judith Pein im Namen von PETA. „Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schrecken der oder die Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Fälle von Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus der Universität des Saarlandes dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“

Über den Zusammenhang von Tierquälerei und Gewalttaten klärt PETA in der Broschüre „Menschen, die Tiere quälen, belassen es selten dabei“ auf, die als Informationsquelle für Staatsanwälte, Richter, Polizeibeamte und Sozialarbeiter dient.

Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Haustiere
PETA.de/Whistleblower

Kontakt:
Anneli Ick, +49 (0) 7156 17828-27, [email protected]

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