„Helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Charlotte Köhler, Kampagnenleiterin bei PETA. „Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt. Tiere müssen vor derartigen Übergriffen geschützt werden. Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen der Täter zugrunde. Möglicherweise schreckt der Täter auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“
Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Deutschland aufgedeckt. Psychologen, Gesetzgeber und Gerichte sind sich mittlerweile einig, dass Gewalttaten an Tieren vermehrt Aufmerksamkeit verlangen. Aggressionsforscher Dr. Christoph Paulus an der Universität Saarland dazu: „Geschätzte 80-90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“
Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Tierschutzgesetz §17 und kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.
PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.
Weitere Informationen:
www.peta.de/tierqual
www.peta.de/haustiere
www.peta.de/staatsanwalt
Kontakt:
Bartek Langer, 07156 17828-27, [email protected]