Katzenfamilie bei Biberach in Umzugskarton ausgesetzt – PETA bietet 500 Euro Belohnung für Hinweise

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Biberach an der Riß / Stuttgart, 5. August 2016 – Suche nach Tierquäler: Dem Tierschutzverein Biberach zufolge setzte ein unbekannter Täter am 21. Juli vier Katzenbabys und ihre Mutter in einem zugeklebten Umzugskarton ohne Luftlöcher auf einem Parkplatz zwischen Aßmannshardt und Birkenhard aus. Ein Passant entdeckte die rund acht Wochen alten Kitten und ihre circa anderthalbjährige Mutter und informierte die Tierschützer. Die Katzenfamilie befand sich wahrscheinlich schon mindestens 24 Stunden ohne Wasser in dem Karton. PETA setzt nun eine Belohnung in Höhe von 500 Euro für Hinweise aus, die zur Ermittlung und Überführung des Tierquälers führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können oder möglicherweise wissen, woher die Katzen stammen, haben die Möglichkeit, sich telefonisch unter 01520 73 733 41 oder per E-Mail an PETA zu wenden – auch anonym.
„Bitte helfen Sie mit, diese herzlose Tat aufzuklären“, appelliert Judith Pein im Namen von PETA. „Es kann nicht sein, dass sich Menschen Tieren entledigen als wären sie Wegwerfware. Verantwortungsvolle Halter müssen verhindern, dass ihre Tiere ungewollten Nachwuchs bekommen – der sicherste Schritt dazu ist die Kastration.“

Gerade im Mai gibt es eine Schwemme ungewollter Katzenbabys, da viele Katzenhalter ihre Tiere nicht kastrieren lassen. Die Tiere landen dann im Tierheim oder werden ausgesetzt. Überleben sie, tragen sie zu einer Vergrößerung der Population wildlebender Katzen bei. Schätzungsweise 2 Millionen Samtpfoten streifen durch Deutschlands Parks, Parkhäuser, Hinterhöfe und Gartenanlagen – doch die domestizierten Tiere sind für ein Leben in der Natur nicht gerüstet. Ohne menschliche Fürsorge sterben sie frühzeitig und oft qualvoll. Eine unkastrierte Katze und ihre Nachkommen können rein rechnerisch in nur 7 Jahren bis zu 420.000 Nachkommen zeugen. Daher fordert PETA eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen.

Die Tierrechtsorganisation macht darauf aufmerksam, dass das Aussetzen von Tieren laut § 3 des Tierschutzgesetzes verboten ist und den Straftatbestand der Tierquälerei nach § 17 Tierschutzgesetz erfüllt. Dies kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Auch für die nicht artgerechte Unterbringung und Versorgung von Tieren sowie die bewusste Unterlassung notwendiger Hilfeleistung greifen gleiche Gesetze.

PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

Weitere Informationen:
PETA.de/Tierqual
PETA.de/Heimtierschutzgesetz
PETA.de/Katzenjammer
PETA.de/Kastrationspflicht
 
Kontakt:
Jana Fuhrmann, +49 (0)711 860591-529, [email protected]
 

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